Arbeits- und Tarifrecht der Beschäftigten der Polizei
Arbeits- und Tarifrecht der Beschäftigten der Polizei Den stetigen Veränderungen und Herausforderungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Tarifrechts begegnet die DPolG mit einer modernen Einkommenspolitik, die unmittelbar auf die Bedürfnisse der Beschäftigten bei der Polizei abgestimmt ist. Mit der Bundestarifvertretung verfügt die DPolG über eine fachkompetente Einrichtung, die sich den Anliegen und Problemen der Tarifbeschäftigten annimmt. Das vordringlichste Ziel ist die ständige Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen für die Beschäftigten in der Polizei, denn: Sicherheit hat ihren Preis! Für die Vorbereitung tarifpolitischer Entscheidungen ist die Bundestarifvertretung der DPolG, die sich aus Vertretern der Mitgliedsverbände zusammensetzt, zuständig. Vorsitzender ist der Bundestarifbeauftragte Gerhard Vieth. Die Tarifvertretung bekennt sich zum geltenden Tarifrecht und hält am Streikrecht als zulässige Arbeitskampfmaßnahme fest. Dies gilt für alle Kolleginnen und Kollegen im Tarifbereich. Ein Streikrecht für Beamte lehnen wir dagegen aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. In regelmäßigen Sitzungen beschäftigt sich die Tarifvertretung mit Problemen aus dem Arbeitsalltag der Polizeibeschäftigten und mit dem aktuellen Tarifgeschehen. Die tarifpolitischen Grundsatzforderungen der DPolG liegen den Arbeitgebern von Bund und Ländern vor. Über die Arbeitnehmervertretung des dbb beamtenbund und tarifunion ist die DPolG an Tarifverhandlungen für Arbeitnehmer/-innen der Polizei unmittelbar beteiligt. Der dbb ist anerkannter Tarifvertragspartner und Spitzenorganisation des öffentlichen Dienstes. Er vertritt die Interessen von rund 350.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die in 43 Fachgewerkschaften organisiert sind. Durch den stellv. Bundesvorsitzenden Werner Kasel, den Bundestarifbeauftragen Gerhard Vieth und den stellv. Bundestarifbeauftragten Manfred Riehl ist die DPolG in der Bundestarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion vertreten. Alle vom dbb abgeschlossenen Tarifverträge gelten unmittelbar und ausnahmslos auch für Mitglieder der DPolG. Das Monatsmagazin tacheles informiert DPolG-Mitglieder stets über aktuelle tarifpolitische Themen.
Arbeits- und Tarifrecht der Beschäftigten der Polizei
Den stetigen Veränderungen und Herausforderungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Tarifrechts begegnet die DPolG mit einer modernen Einkommenspolitik, die unmittelbar auf die Bedürfnisse der Beschäftigten bei der Polizei abgestimmt ist.
Mit der Bundestarifvertretung verfügt die DPolG über eine fachkompetente Einrichtung, die sich den Anliegen und Problemen der Tarifbeschäftigten annimmt. Das vordringlichste Ziel ist die ständige Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen für die Beschäftigten in der Polizei, denn: Sicherheit hat ihren Preis!
Für die Vorbereitung tarifpolitischer Entscheidungen ist die Bundestarifvertretung der DPolG, die sich aus Vertretern der Mitgliedsverbände zusammensetzt, zuständig. Vorsitzender ist der Bundestarifbeauftragte Gerhard Vieth.
Die Tarifvertretung bekennt sich zum geltenden Tarifrecht und hält am Streikrecht als zulässige Arbeitskampfmaßnahme fest. Dies gilt für alle Kolleginnen und Kollegen im Tarifbereich. Ein Streikrecht für Beamte lehnen wir dagegen aus verfassungsrechtlichen Gründen ab.
In regelmäßigen Sitzungen beschäftigt sich die Tarifvertretung mit Problemen aus dem Arbeitsalltag der Polizeibeschäftigten und mit dem aktuellen Tarifgeschehen.
Die tarifpolitischen Grundsatzforderungen der DPolG liegen den Arbeitgebern von Bund und Ländern vor.
Über die Arbeitnehmervertretung des dbb beamtenbund und tarifunion ist die DPolG an Tarifverhandlungen für Arbeitnehmer/-innen der Polizei unmittelbar beteiligt.
Der dbb ist anerkannter Tarifvertragspartner und Spitzenorganisation des öffentlichen Dienstes. Er vertritt die Interessen von rund 350.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die in 43 Fachgewerkschaften organisiert sind.
Durch den stellv. Bundesvorsitzenden Werner Kasel, den Bundestarifbeauftragen Gerhard Vieth und den stellv. Bundestarifbeauftragten Manfred Riehl ist die DPolG in der Bundestarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion vertreten. Alle vom dbb abgeschlossenen Tarifverträge gelten unmittelbar und ausnahmslos auch für Mitglieder der DPolG.
Das Monatsmagazin tacheles informiert DPolG-Mitglieder stets über aktuelle tarifpolitische Themen.