Polizei und Fremde
Die Studie "Polizei und Fremde" der Polizeiführungsakademie hat 1996 eine Fremdenfeindlichkeit der deutschen Polizei ausdrücklich verneint. Vielmehr wird darin eindeutig klargestellt, dass übertrieben harte Eingriffe oder Überreaktionen weniger aus der direkten Begegnung mit dem fremden Tatverdächtigen, also nicht aus Vorurteilen und Aversionen gegenüber Fremden resultieren, sondern sich aus anderen, meist physischen und psychischen Belastungen des Berufsalltags, vor allem im Wachdienst, ergeben: Ausländische Tatverdächtige treten der Polizei oft mit Gewalt, mit Beleidigungen und anderen Provokationen entgegen.
Die DPolG hält es deshalb für erforderlich, die Ergebnisse dieser Studie ernst zu nehmen und schnell in die Tat umzusetzen. Dazu muss die Polizei im Wachdienst personell entlastet und der Wechsel-Schichtdienst aufgewertet werden. In die Aus- und Fortbildung der Polizei muss vermehrt ein Antistress-, Kommunikations- und Einsatzbewältigungstraining aufgenommen werden.
Insbesondere in den Berichten "Ausländer als Opfer - Polizeiliche Misshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland" vom Mai 1995 und "Neue Fälle - altes Muster" vom Juli 1997 hatte Amnesty International anhand von 70 bzw. 40 Fällen, in denen Ausländer oder Angehörige ethnischer Minderheiten angeblich durch Polizeibeamtinnen und -beamten misshandelt worden sind, der deutschen Polizei in ihrer Gesamtheit ein ausländerfeindliches und rassistisches Vorgehen unterstellt. Amnesty International hatte nämlich die Behauptung aufgestellt, dass "polizeiliche Mißhandlungen keine isolierten Einzelvorkommnisse darstellen, sondern ein klares Muster von Übergriffen erkennen lassen."
Die DPolG hat diese Schlussfolgerung entschieden zurückgewiesen und die Einseitigkeit der Berichterstattung als unseriös kritisiert. Die DPolG zweifelt vor allem den Wahrheitsgehalt der geschilderten Fälle an, da Amnesty International den subjektiven Berichten der angeblich durch die Polizei Misshandelten kritiklos glaubt, obwohl es zunehmend zur Masche gerade von ausländischen Straftätern gehört, mit Misshandlungsvorwürfen gegen die Polizei von eigenen Straftaten abzulenken. Außerdem hat sich herausgestellt, dass Amnesty International seine Vorwürfe über angebliche polizeiliche Misshandlungen auf fragwürdige Quellen, wie etwa autonome Gruppen, stützt.
Es ist auch nicht gerechtfertigt, einen ganzen Berufsstand mit einigen zumeist widerlegten Fällen weltweit zu diffamieren. Außerdem hat häufig eine Überprüfung der Misshandlungsvorwürfe durch die Justiz stattgefunden und zu Verfahrenseinstellungen oder Freisprüchen geführt.
Für die betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten haben keine Erfolgsaussichten bestanden, Amnesty International in strafrechtlicher und zivilrechtlicher Hinsicht zu belangen, da es sich um durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Meinungsäußerungen handelt, hinter denen der Schutz der persönlichen Ehre zurücktreten muss. Die DPolG hat die Dienstherren aufgefordert, den ungerechtfertigten und zweifelhaften Beschuldigungen öffentlich entgegenzutreten.