Beteiligung an Polizeikosten
Insbesondere vor dem Hintergrund der zur Sicherung von Castor-Transporten erforderlichen polizeilichen Großeinsätze verlangt die DPolG die Teilnehmer an verbotenen Demonstrationen an den durch sie verursachten Polizeikosten zu beteiligen.
Wer trotz Verbots der Verwaltungsbehörde und dessen verwaltungsgerichtlicher Bestätigung weiterhin zu einer Demonstration aufruft, sie organisiert oder sich daran beteiligt, muss für die durch sein vorsätzliches und rechtswidriges Handeln verursachten Einsatzkosten in Anspruch genommen werden können.
Es ist für die DPolG nicht nachvollziehbar, wenn der Staat trotz leerer Kassen Unsummen für Polizeieinsätze ausgibt und dieses Geld durch Einsparungen bei der Beamtenbesoldung und -versorgung dann wieder hereingeholt werden muss.
Außerdem fordert die DPolG die Kostenerstattung für Polizeieinsätze bei kommerziellen Großveranstaltungen.
Zwar muss die Gewährleistung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Kernbereich hoheitlichen Handelns grundsätzlich kostenfrei bleiben. Die Polizei muss deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger ohne Erhebung kostendeckender Gebühren tätig werden, zumal dafür schließlich Steuern gezahlt werden. So darf es beispielsweise keine kostenpflichtige Verkehrsunfallaufnahme durch die Polizei geben.
Gleichwohl gibt es Bereiche, in denen Polizeikosten nicht über das allgemeine Steueraufkommen finanziert werden müssen. Dazu gehören die polizeilichen Einsatzkosten, die in Millionenhöhe bei ausschließlich auf Gewinn ausgerichteten Großveranstaltungen, wie etwa bei Spielen der Fußball-Bundesliga, Autorennen oder Rockkonzerten, entstehen. Im übrigen müssen auch andere Polizeileistungen bezahlt werden, wie etwa die Begleitung von Schwertransporten.
Nach Ansicht der DPolG wird hier mit zweierlei Maß gemessen und leichtfertig auf Millionenbeträge verzichtet, die dringend für mehr Personal und eine bessere technische Ausstattung gebraucht werden.