Zuschlag für Beamte, die länger arbeiten:
Beamtinnen und Beamte, die freiwillig länger arbeiten und ihren Ruhestand hinausschieben, erhalten ab dem 1. Januar 2019 einen Zuschlag. „Wieder einmal ist nicht die Landesregierung, sondern das Parlament unserer Auffassung gefolgt, dass die Zahlung eines Zuschlags für das Arbeiten über die Altersgrenze hinaus verpflichtend für alle Ressorts sein muss und keine Ermessensfrage sein darf. Wer unsere Forderung erfüllt, ist zweitrangig. Entscheidend ist, unsere Forderung wurde erfüllt“, kommentierte der Landesschef von dbb und DPolG Wolfgang Ladebeck den gestrigen Beschluss des Landtages.
Zuschläge gibt es zukünftig nicht nur für das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, sondern auch für die Übernahme einer Tätigkeit in Bereichen mit Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst. Außerdem können Anwärtersonderzuschläge eingeführt werden, wenn ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern besteht. Mittels Zulagen finanzielle Anreize zu schaffen, ist nach Auffassung des Beamtenbundes eine längst überfällige Maßnahme. Um im öffentlichen Dienst wettbewerbsfähig zu bleiben, muss die Besoldung aber insgesamt angehoben werden.
Enttäuscht ist der Landeschef von dbb und DPolG, dass die Landesregierung nur den Beamtinnen und Beamten den Differenzbetrag zur abgesenkten Ostbesoldung in 2008 und 2009 nachzahlt, die fristgerecht Widerspruch erhoben bzw. Klage eingereicht haben. „Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien, CDU, SPD und DIE GRÜNEN machen wieder einmal Politik nach Kassenlage. Wie schon bei der altersdiskriminierenden Besoldung macht sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch, einen festgestellten Verfassungsverstoß für alle Beamtinnen und Beamten zu beheben. Nur wer klagt, bekommt Recht, bestätigt sich zum wiederholten Mal und erschüttert das Vertrauen der loyalen Staatsdiener zu ihrem Dienstherrn aufs Neue“, sagte Ladebeck.
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