12. Februar 2016

Keine Zulage für Arbeit in Landesaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber

„Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg“

Die von Ministerpräsident Reiner Haseloff im Gespräch mit dem DPolG Landesvorsitzenden Wolfgang Ladebeck angekündigte

Zulage von 120 Euro monatlich für Bediensteten, die überwiegend in einer Landesaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber verwendet werden, gibt es vorerst nicht.

Die Mitteldeutschen Zeitung (Ausgabe vom 10.02.2016) berichtete, dass die Bedenken in der CDU-Fraktion im Landtag überwogen hätten. Man habe befürchtet, dass auch die Kommunen, die eben­falls Mitarbeiter für die Arbeit in den Flüchtlingsunterkünften ent­senden, auf eine Gleichbehandlung be­standen hätten. CDU-Finanzexpertin Eva Feußner wird mit den Worten zitiert: „Dafür hatten wir aber keine Lösung. Und: Was wird mit jenen Mitarbeitern in den Verwaltungen, die jetzt die Arbeit ihrer abgeordneten Kollegen zusätzlich schultern müssen?“ Ein Problem, auf das auch DPolG Landeschef Ladebeck im Gespräch mit Reiner Haseloff im November letzten Jahres hingewiesen hatte. Dies ist nach Auf­fassung des DPolG Landesvorsitzenden aber kein Grund, das Engagement der Bediensteten, die in einer Landesaufnahmeeinr­ichtung arbeiten, finanziell nicht zu honorieren. „Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg. Eine übertarifliche Zulage für die Tarif­beschäftigten von 120 Euro im Monat und eine Zulage nach dem Landesbesoldungsgesetz von 120 Euro monatlich – das wäre vor den Landtagswahlen machbar gewesen, genauso wie ein monetäre oder nichtmonetäre Ausgleich für die zusätzliche Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen in den Personal an die Landesauf­nahmeeinrichtungen abgebenden Dienststellen“, sagte Ladebeck.

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