Die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter erhalten eine rückwirkende Besoldungserhöhung
Vorgriffsregelung gefordert und erreicht!
Der Landesvorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft hat sich bei der Landesregierung dafür eingesetzt, dass bereits vor der neuen Besoldungsanpassung tarifrechtliche Regelungen für die Beamtinnen und Beamten des Landes im Vorgriff wirksam werden.
Die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter erhalten rückwirkend zum 1.1.2017 eine Besoldungserhöhung von 2 % (jedoch mindestens um 75 € monatlich) sowie eine weitere Erhöhung
- zum 1.1.2018 um 2,35 %.
Die monatlichen Anwärtergrundbeträge erhöhen sich jeweils
- zum 1.1.2017 und
- zum 1.1.2018 um 35 €.
Es ist geplant, im Wege eines Vorgriffs Ende Oktober 2017, die lineare Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2017 zu leisten. Ferner können die Landesbeamtinnen, Landesbeamten, Richterinnen und Richter zum Januar 2018 mit der linearen Erhöhung für das kommende Jahr rechnen.
Sollte das Gesetzgebungsverfahren bis dahin nicht abgeschlossen sein, wird auch die lineare Erhöhung für das Jahr 2018 im Wege eines Vorgriffs zum Januar 2018 umgesetzt.