Über 60 Verfahren zum Thema amtsangemessene Alimentation
Berliner Verfahren als „Leitverfahren auserkoren“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie bekannt, sind beim Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich über 60 Verfahren zum Thema amtsangemessene Alimentation anhängig.
Diese Verfahren betreffen verschiedene Rechtskreise, Zeiträume, Familienkonstellationen und Besoldungsgruppen.
Über die der Bundesgeschäftsstelle bekannte Verfahren hat der GB 1 fortlaufend berichtet. Zudem hat er in dem vergangenen Jahr zu 15 Verfahren in den Rechtskreisen Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Saarland und Hamburg Stellung genommen und den betroffenen Landesbünden die Stellungnahme zur Verfügung gestellt.
Zwischenzeitlich hat das Bundesverfassungsgericht ein Berliner Verfahren als „Leitverfahren auserkoren“ und im Herbst 2024 an Prof. Färber, das Statistische Bundesamt und dem PKV verschiedene Fragen gerichtet, die zwischenzeitlich beantwortet wurden.
Zudem hat es angekündigt, in dem Berliner Verfahren eine Verbindung mit mehreren ähnlich gelagerten Vorlageverfahren vorzunehmen und in den nächsten Monaten eine Entscheidung zu treffen. Ein konkreter Zeitpunkt wurde noch nicht benannt.
Die eingeholten Auskünfte beziehen sich auf verschiedene Familienkonstellationen und Besoldungsgruppen, so dass nicht vorherzusehen ist, ob die zu erwartende Entscheidungen auch die Thematik der vierköpfigen Alleinverdienerehe, die Berücksichtigung des Partnereinkommens, die Gewichtung der Mindestbesoldung in Kombination mit dem Abstandsgebot und dem Leistungsgrundsatz betreffen.
Über den weitern Verlauf werden wir berichten.
Viele Grüße aus Berlin