07. Januar 2019

K.-H. Zeising, Landeseniorenbeauftragter informiert:

Themen Erbschaft, Vorsorge und Pflege

Liebe Mitglieder,

hiermit möchte ich die Themen Erbschaft, Vorsorge und Pflege nochmals aufgreifen und Euch einige Informationen geben.

Diese Informationen sind speziell für unsere Seniorinnen und Senioren, dürften jedoch auch für den Personenkreis von Interesse sein, die sich noch im aktiven Dienst befinden und demnächst in den Ruhestand gehen. Man sollte sich mit diesen Themen rechtzeitig vertraut machen und für den Fall aller Fälle Vorbereitungen getroffen haben. Dazu hat man u.a. im Internet viele Möglichkeiten. Spezielle Informationen gibt es für uns auf den Seiten der dbb Senioren und der DPolG Senioren.

 

Hier möchte ich insbesondere auf Publikationen wie z.B. die Zeitschrift „Aktiv im Ruhestand“ (AiR), den Broschüren „Erbrecht“, „Pflege“ und den „Notfallordner“ hinweisen.

Ich gehe davon aus, dass nicht allen Mitgliedern bekannt sein dürfte, dass man eine Vollmacht in der Bezügestelle - Beihilfefestsetzungsstelle hinterlegen sollte. Die meisten Seniorinnen und Senioren beziehen Beihilfe.

Um Probleme in Beihilfeangelegenheiten für Angehörige zu vermeiden sollte in der Beihilfefestsetzungsstelle eine Vollmacht für die Angehörigen hinterlegt sein.

Sollte ein Beihilfeempfänger seine Beihilfeangelegenheiten (z.B. Antragstellungen, finanzielle Forderungen usw.) nicht mehr selbst erledigen können, dann kann dies die Person machen, die in der Vollmacht benannt ist. Das können Beispiele sein, wie beidseitiger Armbruch, aber auch der Tod des Beihilfeberechtigten. Man liegt ggf. mit schwerer Krankheit im Krankenhaus oder Hospiz, verstirbt und Angehörige bekommen Rechnungen für Behandlungskosten, die noch bei der Beihilfefestsetzungsstelle eingereicht und beglichen werden müssen. In diesen Fällen wäre das sonst nur mit einem Erbschein möglich. Dessen Ausstellung dauert in der Regel einige Zeit und die Angehörigen müssten ggf. in Vorkasse gehen. Da kann es sich schon um erhebliche Summen handeln.

Ich habe dieses Thema mit einer Mitarbeiterin der Beihilfefestsetzungsstelle besprochen und sie hat mir einen entsprechenden Vordruck übersandt, der postalisch oder elektronisch über unsere Geschäftsstelle angefordert werden kann.

Jeder sollte selbst entscheiden, ob er den Vordruck ausfüllt und der Beihilfefestsetzungsstelle übersendet.

Ein weiteres Thema ist die Vorsorge.

Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht sollte auch jeder haben und ganz wichtig ist, dass der Passus „Über den Tod hinaus“ enthalten ist. Sonst enden die Regelungen und Befugnisse mit dem Tod, aber auch nach dem Tod sind noch Angelegenheiten zu regeln. Das betrifft z.B. insbesondere den Kontenzugriff.

Auch das Muster einer Vorsorgevollmacht kann postalisch, oder elektronisch über unsere Geschäftsstelle angefordert werden. Diese kann z.B. auch bei der Bundesnotarkammer kostenpflichtig hinterlegt werden. Es reicht aber auch aus, wenn die Personen, die in der Vollmacht benannt werden (können auch mehrere sein), ein Original erhalten. Die Vollmacht muss immer im Original vorgelegt werden. Das bedeutet, dass der, oder die Personen und der Vollmachtgeber jeweils ein Original haben müssen. Dabei sind die Unterschriften im Original ausreichend. Spezielle Informationen gibt es für uns auf den Seiten der dbb Senioren und der DPolG Senioren.

Ich möchte noch ergänzend darauf hinweisen, dass man diese Dokumente auch kostenpflichtig bei einem Notar erstellen lassen kann, was den Vorteil hat, dass damit auch eine individuelle Beratung verbunden ist.

Sollten Immobilien in den Dokumenten tangiert werden, dann ist ausschließlich eine notarielle Beurkundung notwendig.

Falls Fragen zu diesen Themen auftreten sollten, dann besteht die Möglichkeit mich zu kontaktieren.

Karl-Heinz Zeising

Seniorenbeauftragter

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