Fragen an die Innenministerin
Regelung der Rufbereitschaft in der Landespolizei
Viele Polizisten im Land Sachsen-Anhalt versehen Rufbereitschaftsdienste zu Hause am Wohnort, aus denen heraus sie telefonisch erreichbar zu sein haben und bei Bedarf zur Dienststelle geordert werden können.
In diesem Zusammenhang erhielten wir als Gewerkschaft vermehrt Anfragen. Für viele unserer Kolleginnen und Kollegen ist folgendes unklar:
Wie weit weg darf man sich innerhalb der Rufbereitschaftszeit konkret vom eigenen Wohnort aufhalten und wo ist dies geregelt?
Diese Fragen wurden an die Innenministerin des Landes Sachsen Anhalt bereits im Juni 2022 herangetragen. Wir gehen davon aus, dass wir zeitnah eine Antwort erhalten werden.
Wir bleiben an der Sache dran und werden berichten!
Eure DPolGSachsen-Anhalt