Dienstrechtsänderungen:
Koalitionäre erfüllen Forderungen des Beamtenbundes
Die besondere Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst soll einheitlich auf 62 Jahre angehoben werden. Sie können zukünftig auf Antrag für jedes Dienstjahr, beginnend ab dem achten Jahr, in dem sie Schicht- und Wechselschichtdienst geleistet haben, einen Monat früher in den Ruhestand versetzt werden. Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst erreichen den Ruhestand weiter mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Auch der pauschale finanzielle Ausgleich in Höhe von 4.091 Euro wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze wird weiter gewährt. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Dienstrechts verständigt. Die Dienstrechtsänderungen werden voraussichtlich in der Plenarsitzung im April beschlossen.
„Wir haben immer gesagt, dass eine unterschiedliche Anhebung der besonderen Altersgrenzen in den Vollzugsdiensten nach Besoldung oder Laufbahnzugehörigkeit rechtlich fragwürdig, wenig transparent und ungerecht ist. Bei der Landesregierung sind wir mit unserer Kritik aber auf taube Ohren gestoßen. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die Koalitionsfraktionen unserem Vorschlag gefolgt sind, die besonderen Belastungen dieser Vollzugsbediensteten durch einen früheren Ruhestandseintritt anzuerkennen. Die Kröte, dass sie erst ab dem achten Jahr Schichtdienst für jedes Dienstjahr einen Monat früher in Pension gehen können, müssen wir schlucken“, sagte dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck. Auch dass die besondere Altersgrenze der Feuerwehrbeamten im Einsatz nicht angehoben wird, sei kein Selbstläufer gewesen. Bis zuletzt gekämpft habe der Beamtenbund auch für den Erhalt der 4.091 Euro „Übergangsgeld“.
Die Koalitionsfraktionen schaffen mit Änderungen im Besoldungsgesetz auch endlich Gerechtigkeit für Diplomlehrerinnen und -lehrer. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist um eine Regelung erweitert worden, nach der sogenannte „Stichtagsnichterfüller“ im Schuldienst besser bezahlt werden. Von der Regelung betroffen sind Diplomlehrerinnen und -lehrer, die ihr Studium in der DDR absolviert haben. Für die Lehrerverbände im dbb ist die Beseitigung dieser jahrzehntelangen Ungerechtigkeit lange überfällig.