17. Januar 2021

Neues in Verbindung zu Covid-19-Erkrankungen:

Kein Dienstunfallschutz für Polizisten in Sachsen-Anhalt bei „Corona-Erkrankung“

    Bislang sind keine Fälle bekannt, in denen in Sachsen-Anhalt ein Dienstunfall in Verbindung mit entsprechenden Infektionen angezeigt worden ist. Die Thematik nimmt dennoch an Relevanz zu und wird bundesweit in den Polizeikreisen diskutiert.Bislang sind keine Fälle bekannt, in denen in Sachsen-Anhalt ein Dienstunfall in Verbindung mit entsprechenden Infektionen angezeigt worden ist. Die Thematik nimmt dennoch an Relevanz zu und wird bundesweit in den Polizeikreisen diskutiert.

    Zwischenzeitlich gibt diesbezüglich auch in Sachsen-Anhalt Anfragen. So wurde angefragt, wie die oberste Dienstbehörde (das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt) gedenkt, mit eingehenden Dienstunfallanzeigen umzugehen. Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt möchte sich bei dieser Angelegenheit im bundesweiten Kontext bewegen. Das heißt konkret, dass jeder betroffene Polizist in der Beweispflicht ist und selber nachweisen muss, dass sein dienstliches Handeln zu einer Infektion während des Dienstes geführt hat.

    Genau dieser Nachweis kann faktisch nicht erbracht werden. Es muss bei der derzeitigen Regelung davon ausgegangen werden, dass unser Dienstherr bei einer Antragstellung immer entgegen argumentieren wird, dass die Möglichkeit einer Ansteckung in der Freizeit ebenfalls möglich ist. Damit wird eine Ansteckung NICHT als Dienstunfall anerkannt.

    Darauf erklärt das Innenministerium: Es bleibt jedem Mitarbeiter selbstverständlich unbenommen, einen Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalls zu stellen. Dann hat man zunächst seine Rechte gewahrt. Die Prüfung muss dann erfolgen und der Nachweis auf den dienstlichen Zusammenhang mit einer Infizierung geprüft werden.

    Unser Fazit: „Es ist wieder einmal festzustellen, dass die Politik die Zeichen der Zeit verschlafen hat. Nach fast einem Jahr „Corona“ hat man es nicht geschafft zufriedenstellende Regelungen zu treffen. Erst teilt man im Dezember 2020 mit, dass es eine „Corona-Sonderzahlung“ für Polizeibeamte in Sachsen-Anhalt nicht geben wird, nun setzt man diesem Genickschlag noch einem drauf und erklärt nichts anderes, als das eine Ansteckung nicht als „Arbeitsunfall“ anerkannt wird. In einer Zeit, in der mutierte und noch aggressivere Vieren grassieren, in einer Zeit, in der das eigene Ansteckungsrisiko unserer Kollegen bei polizeilichen Einsätzen weiterhin sehr sehr hoch ist, schickt der Dienstherr uns zu Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung. Dies ganz offensichtlich im vollem Bewusstsein darüber, dass die eigenen Polizisten dabei nicht abgesichert sind, auch dann nicht, wenn eine Corona-Erkrankung zur Dienstunfähigkeit führt. Wertschätzung sieht anders aus“, so Olaf Sendel, der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) des Landes Sachsen-Anhalt.

    Hier ist die Meldung als PDF.

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