22. Dezember 2019

Hilfe für Kollegen:

Wir bitten um Ihre Unterstützung!

Weihnachten ist die Zeit der Nächstenliebe und fürsorglichen Hinwendung zum Nächsten und gerade in dieser Zeit sind aktuell Mitarbeiter des Revierkriminaldienstes in Magdeburg zeitgleich erkrankt. Wir wenden uns nun an Sie, die Presse, die Fraktionen des Landtags und an unseren Ministerpräsidenten das Landes Sachsen-Anhalt als Landesvater, um hier in der Sache Einfluss zu nehmen und uns zu unterstützen!

 

Zur Vorgeschichte:

Nach unseren derzeitigen Informationen sind 15 Kollegen des Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Magdeburg erkrankt. Diese versehen in einem Dienstgebäude ihren Dienst, von dem ganz offensichtlich Gefahren ausgehen. Drei dieser Kollegen werden bzw. wurden im Uniklinikum Magdeburg behandelt, weitere Kollegen trauen sich nicht zum Arzt zu gehen.

Als Erkrankungen wurde attestiert:

  • Hautreizungen, Hautrötungen, Hautschwellungen am Oberkörper, Arm, an & im Hals und am Kopf, und
  • Fehlfunktionen der Lunge, Atemnot im so großen Umfang, dass teilweise einfache Tätigkeiten (wie beispielsweise Einkaufen gehen) nicht mehr ausgeübt werden können.

Das Dienstgebäude in der Halberstädter Straße 39a in Magdeburg wurde vor gut zwei Jahren geräumt, um es sanieren zu können. Gesundheitsgefährdende Altlasten sollten beseitigt werden, welche im Vorfeld durch ein Gutachten bestätigt wurden, so unser derzeitiger Kenntnisstand.

Nach Beendigung der Baumaßnahmen wurde dieses Dienstgebäude erst vor wenigen Wochen neu bezogen. Kurze Zeit später erkrankten die benannten Polizisten. Aufgrund der Vielzahl an Kollegen, die nahezu zeitgleich mit ähnlichen Symptomen erkrankten, gehen wir davon aus, dass es einen Zusammenhang mit den gesundheitsgefährdenden Altlasten geben muss. Davon gehen auch behandelnde Ärzte aus.

Vor wenigen Tagen konnten wir uns im Rahmen einer Ortsbegehung zur Situation informieren. Hierbei kamen wir mit vielen Mitarbeitern (Beamte und Angestellte) ins Gespräch.

Diese Gelegenheit nutzten wir zeitgleich, um unsere Bedenken zu äußern. Aufgrund der Tatsache, dass wir auch im Rahmen der Wahrnehmung unserer Aufgaben als Stufenpersonalrat vor Ort tätig waren und sich daraus eine besondere Stellung ergibt, dürfen wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Information über unsere Feststellungen geben. Daher empfehlen wir eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Diese Gelegenheit könnten Sie zugleich nutzen, um den verantwortlichen Dienststellenleiter und den Verantwortlichen für Arbeitsschutz zu befragen. Diese könnten dann über die Situation, die Dauer der Kenntnis, die veranlassten Maßnahmen, konkrete Lösungskonzepte und deren zeitliche Terminierung direkt berichten.

Da das Dienstgebäude immer noch betrieben wird, stellt sich für uns somit die Frage, ob eine gesundheitliche Schädigung unserer Kolleginnen und Kollegen zumindest billigend in Kauf genommen wird.

Über die Probleme mit diesem Dienstgebäude, über die erkrankten Kollegen und der Weiternutzung des Dienstgebäudes wurde durch uns am 05.12.2019 der Minister für Inneres und Sport informiert. In unserem Anschreiben haben wir schnellstmöglich um einen Termin gebeten, um die Situation zu besprechen. Damit beabsichtigten wir eine zeitnahe und gemeinsame Strategie zu entwickeln, um für unsere Kolleginnen und Kollegen eine akzeptable Lösung herbeizuführen. Zudem sollte damit weiteren Schaden verhindert werden. Leider erhielten wir bis jetzt keine Rückantwort.

Schlussendlich sahen wir uns gezwungen, den Ministerpräsidenten unseres Landes, alle Fraktionen im Landtag und den Fachbereich für Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt über den Sachstand zu informieren. In unserem Schreiben vom 13.12.2019 wurden die angeschriebenen gebeten, diesen Sachverhalt zu behandeln und schnellstmöglich eine akzeptable Lösung herbeizuführen.

Ein Mitarbeiter des Landesamtes für Verbraucherschutz teilte uns darauf am 16.12.2019 telefonisch mit, dass seitens der „Arbeitsschutzbehörde“ ein sofortiger Handlungsbedarf erkannt wurde. Es sollte daher eine Ortsbegehung am 18.12.2019 durchgeführt werden. Der gleiche Mitarbeiter teilte uns am 19.12.2019 telefonisch mit, dass diese Ortsbegehung nicht möglich war, da der Zugang zum Objekt verweigert wurde. Dies obwohl seine Behörde für das betreffende Dienstgebäude für arbeitsschutzrechtliche Angelegenheiten zuständig ist, in dem Beamte und Angestellte arbeiten. Zeitgleich wurden wir darüber informiert, dass der Polizeiinspektion Magdeburg eine Frist bis zum 07.01.2020 gegeben wurde, um sich zu erklären.

Die Tatsache, dass die zuständige Arbeitsschutzbehörde keinen Zutritt erhielt, verstärkt die Vermutung, dass im Objekt gesundheitsgefährdende Substanzen nachgewiesen werden könnten.

Die Wirkungen auf die Belegschaft und die Öffentlichkeit, solche Zustände hinzunehmen, Mitarbeiter in offensichtlich kontaminierten Arbeitsräumen bewusst arbeiten zu lassen und keinerlei konzeptionelle Lösungen anzubieten, scheint aus Sicht der Fürsorge und Wertschätzung eine deutliche Sprache zu sprechen!

Seit dem 05.12.2019 und nun bis zum 07.01.2020 sind keine problemlösenden Maßnahmen möglich gewesen. Sofern eine Kontamination andauert, müssen die Mitarbeiter weiter in dem Gebäude arbeiten.

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