21. Dezember 2016

Bundeskabinett beschließt:

Fahrverbot bei allen Straftaten

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. U.a. ermöglicht der Regierungsentwurf Gerichten, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu verhängen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD):
„Die Öffnung des Fahrverbots für alle Straftaten erweitert die Möglichkeiten strafrechtlicher
Sanktionen. Dadurch geben wir den Strafgerichten ein zusätzliches Mittel an die Hand, um
zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken.“
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift neben dem im Koalitionsvertrag enthaltenen
Vorhaben, das Fahrverbot auf alle Straftaten auszudehnen, Empfehlungen einer vom BMJV
einberufenen Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung
des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens auf. Außerdem
werden Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens umgesetzt.
Dazu gehören die verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit, die
Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit
Straßenverkehrsdelikten, die Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen
Mehrfachtätern, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Datenübermittlung
durch die Bewährungshilfe sowie eine europarechtlich gebotene Erweiterung bestimmter
Straftatbestände im Bundesnaturschutzgesetz.


(Quelle: http://www.bmjv.de/Pressemitteilungen)

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