Dienstradleasing vor dem Start: Durchbruch nach jahrelangen Forderungen
Das Land Sachsen-Anhalt steht kurz vor der Einführung eines Dienstradleasings für seine Beschäftigten. Mit der Beauftragung der JobRad GmbH aus Freiburg im Breisgau wird ein lange gefordertes Modell Realität, von dem künftig auch Beamtinnen und Beamte profitieren könnten. Die Initiative geht unter anderem auf ein Engagement der DPolG Sachsen-Anhalt zurück.
Im Intranet des Landes Sachsen-Anhalt sorgt eine aktuelle Mitteilung für Aufmerksamkeit: Das Ministerium der Finanzen hat die JobRad GmbH mit der Umsetzung des Fahrradleasings beauftragt. Nach einer mehrwöchigen Einführungsphase soll das Angebot bereits im Sommer 2026 für Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter verfügbar sein.
Das Prinzip ist einfach: Der Arbeitgeber least ein Fahrrad und stellt es seinen Beschäftigten für einen Zeitraum von 36 Monaten zur Verfügung. Die monatlichen Raten werden direkt vom Entgelt einbehalten – steuer- und sozialversicherungsfrei. Dadurch ergibt sich für viele Beschäftigte ein finanzieller Vorteil. Nach Ablauf der Laufzeit kann das Fahrrad entweder zu einem vorher festgelegten Preis übernommen oder zurückgegeben werden.
Unsere Politische Initiative zeigt Wirkung
Sollte das Dienstradleasing tatsächlich wie angekündigt umgesetzt werden, wäre dies ein bedeutender Erfolg für die DPolG Sachsen-Anhalt. Bereits im Jahr 2022 hatte sich unser DPolG-Landesvorstand an die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen gewandt, um eine entsprechende Regelung anzustoßen. Die Fraktion griff unser Anliegen auf und brachte einen Antrag in den Landtag ein. Cornelia Lüddemann betonte damals die Vorteile: „Mehr Gesundheit für die Beschäftigten, ein Beitrag zum Klimaschutz und keine zusätzlichen Kosten für das Land.“ Während Dienstradleasing in der Privatwirtschaft und bei kommunalen Beschäftigten bereits möglich war, blieb es Beamtinnen und Beamten bislang verwehrt.
Rechtliche Hürden überwunden
Der zentrale Knackpunkt lag im Landesbesoldungsgesetz. Die Umwandlung von Gehalt in Leasingraten führte bislang zu einer Verringerung der Bruttobezüge – ein Verstoß gegen das sogenannte Verbot des Besoldungsverzichts. Um das Modell dennoch zu ermöglichen, war eine eng gefasste Ausnahmeregelung erforderlich. Ein Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes bestätigte schließlich die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorgehens. Der Antrag wurde daraufhin in den Finanzausschuss überwiesen und weiter beraten.
Gewerkschaft sieht Erfolg auf demokratischem Weg
Für Olaf Sendel ist die Entwicklung ein positives Signal: „Es freut mich zu sehen, wie die Anliegen unserer Beschäftigten im Landtag berücksichtigt und umgesetzt werden. Im konkreten Fall richteten wir uns an die Fraktion der Bündnisgrünen, um ein Dienstradleasing auch für Beamte unseres Landes zu ermöglichen. Es ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie man auf demokratischem Wege im Sinne der Belegschaft mitgestalten kann!“
Ausblick
Mit der geplanten Einführung im Sommer 2026 könnte Sachsen-Anhalt zu den Bundesländern aufschließen, die moderne Mobilitätsangebote für den öffentlichen Dienst bereitstellen. Neben finanziellen Vorteilen für die Beschäftigten steht dabei auch ein Signal für nachhaltige und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen im Fokus.