Neue Besoldungsanpassung tarifrechtliche Regelungen für die Beamtinnen und Beamten des Landes im Vorgriff werden wirksam
Anhebung voraussichtlich mit den Novemberbezügen
Voraussichtlich mit den Novemberbezügen wird die Besoldung der Beamtinnen und Beamten rück-wirkend zum 01.01.2017 um 2 Prozent (jedoch mindestens um 75 Euro monatlich) angehoben. Der monatliche Anwärtergrundbetrag erhöht sich rückwirkend zum 01.01.2017 um 35 Euro. Weil die Landesregierung das umfangreiche Artikelgesetz erst in die September-Landtagssitzung einbringen wird, kann der Finanzausschuss des Landtages frühestens im Oktober einer vom Finanzminister vorgeschlagenen Vorgriffsregelung zustimmen. Da nicht abzusehen ist, ob das Gesetzgebungsverfahren bis Ende des Jahres abgeschlossen sein wird, soll auch die lineare Erhöhung zum 01.01.2018 um 2,35 Prozent und die Erhöhung des monatlichen Anwärtergrundbetrages um 35 Euro im Wege des Vorgriffs umgesetzt werden.
Der dbb sachsen-anhalt hatte den Finanzminister aufgefordert eine Regelung auf den Weg zu bringen, die im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Artikelgesetz) Zahlungen gemäß der im Gesetzentwurf vorgesehenen linearen Erhöhung der Grundgehälter und Anwärtergrundbeträge rückwirkend zum 1. Januar 2017 ermöglicht. Daraufhin schrieb der Minister Anfang Juli an den dbb Landesvorsitzenden Wolfgang Ladebeck, dass der Wunsch nach einer Vorgriffsregelung verständlich sei und er den Finanzausschuss bitten werde, eine entsprechende Vorgriffsregelung zuzulassen. Zu diesem Zeitpunkt ging der Minister noch von Zahlungen Ende September aus.