27. August 2018

Ost-West-Angleichung:

Allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes scheitert am Geld

  • Vierteljahresgespräch am 21. August 2018 mit dem Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff
    Foto: dbb sachsen-anhalt
    Vierteljahresgespräch am 21. August 2018 mit dem Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff

Im Vierteljahresgespräch am 21. August 2018 mit dem Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff, erläuterte dbb- und DPolG-Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck die dbb Positionen zum Entwurf der Landesregierung zur Dienstrechtsnovelle und zur Polizeistrukturreform 2020.

Zur dbb Forderung nach einer rückwirkenden Beseitigung der abgesenkten Ostbesoldung in 2008 und 2009 für alle Beamtinnen und Beamte verwies der Ministerpräsident auf Gesamtkosten in Höhe von 100 Millionen Euro. Deshalb werde es dafür keine politischen Mehrheiten geben. Die Mehrkosten der Regelung im Entwurf der Dienstrechtsnovelle betragen hinsichtlich der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hingegen einmalig 5 bis 6 Millionen Euro.

 

Abgesehen davon, bewertete Ladebeck die besoldungsrechtlichen Maßnahmen in der Dienstrechtsnovelle grundsätzlich als positives Signal, weil sie Sachsen-Anhalt im Wettbewerb um die besten Köpfe im öffentlichen Dienst stärken. „Sonderzuschläge für Personal, das wir sonst nicht bekommen und Zuschläge für Beamtinnen und Beamte, die über ihren Ruhestand hinaus arbeiten wollen, halten wir in Zeiten des Fachkräftemangels für notwendig und sachgerecht. Dass allerdings die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle über den Zuschlag für das Arbeiten über den Ruhestand hinaus entscheiden soll, halten wir für falsch. Da ohnehin ein dienstliches Interesse vorausgesetzt wird, ist der Zuschlag zu zahlen“, sagte der dbb und DPolG-Landeschef.

 

Weil ausreichendes und qualifiziertes Personal derzeit noch fehlt, hätte sich Ladebeck, der auch Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft ist, einen späteren Termin für die Umsetzung der Polizeistrukturreform 2020 gewünscht. Nach dem Willen der Landesregierung soll die neue Organisationsstruktur der Landespolizei mit der Errichtung  einer Polizeiinspektion Zentrale Dienste in Magdeburg sowie vier gleichgeordnete Polizeiinspektionen in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und Stendal aber bereits zum 01.01.2019 umgesetzt werden. „Wir bauen eine Organisation für zukünftig 6.400 Polizeibeamte und 1.011 Dienstposten beziehungsweise Stellen in der Polizeiverwaltung, haben derzeit offiziell aber nur 5.650 Polizeivollzugsbeamte. Vor dem Hintergrund, dass die Einrichtung jeder zusätzlichen Polizeiinspektion Personal von den Basisdienststellen abzieht, wird ein geordneter Aufbau von neuen Behörden mit dem aktuellen Personalbestand sehr schwierig“, so Ladebeck.

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