Verfassungsgemäße Besoldung in Sachsen-Anhalt
Aktueller Sachstand in Sachsen-Anhalt
Der Gesetzentwurf ist am 28.09.2016 in erster Lesung im Landtag beraten und in den Finanzausschuss überwiesen worden. Sachsen-Anhalt rechnet anders als Sachsen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17.11.2015 festgestellt, dass die Höhe der A 10 Besoldung in Sachsen verfassungswidrig ist. Es war klar, dass das Urteil auch Konsequenzen für Sachsen-Anhalt haben würde und bei Anwendung der gleichen Prüfkriterien das Bundesverfassungsgericht vermutlich auch die Verfassungswidrigkeit der übrigen Besoldung in Sachsen-Anhalt festgestellt hätte. Deshalb hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine verfassungsgemäße Besoldung herstellen soll.
Der Gesetzentwurf ist am 28.09.2016 in erster Lesung im Landtag beraten und in den Finanzausschuss überwiesen worden. Sachsen-Anhalt rechnet anders als Sachsen:
Am 28.09.2016 wurde in Sachsen das „Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung“ beschlossen, das zuvor mit den Gewerkschaften verhandelt wurde. Gravierende Unterschiede ergeben sich in Bezug auf die prozentualen Nachzahlungen in Sachsen-Anhalt und Sachsen:
Jahr Sachsen Sachsen-Anhalt
2011 2,53 % 1,4 % ab 04 2011
2012 0,98% 0,4 %
2013 2,18 % 0 %
2014 1,55 % 0,2 %
2015 1,28 % 0 %
01 bis 06 2016 2,05 % 0 %
07 bis 12 2016 2,61 % 0 %
Die Beamtin/der Beamte, BesGr. A 9, Stufe 4, verh., zwei Kinder, erhält in Sachsen-Anhalt für sechs Jahre eine Nachzahlung in Höhe von 520,97 Euro brutto, in Sachsen 3858,15 Euro brutto.
Der dbb sachsen-anhalt fordert deshalb für die Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt eine Nachzahlung mindestens in der Höhe, wie sie in Sachsen gezahlt wird und für die Zukunft eine Erhöhung, die dauerhaft eine verfassungsgemäße Besoldung sicherstellt.