Immer wieder erreichen uns Fragen zur Besoldung der Landesbediensteten in Sachsen-Anhalt. Besonders häufig geht es dabei um zwei zentrale Themen: Wann wird der Tarifabschluss mit den ersten 2,8 Prozent Gehaltserhöhung umgesetzt und ausgezahlt? Und wann erfolgt endlich die Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen und altersdiskriminierungsfreien Besoldung?
Der DPolG-Landesvorsitzende Olaf Sendel macht deutlich, dass die Gewerkschaft an beiden Themen intensiv arbeitet. Gleichzeitig spart er nicht mit deutlichen Worten: Die aktuelle Situation sei weder zufriedenstellend noch akzeptabel. Dass sich unter vielen Beschäftigten zunehmend Frust und Unmut breitmachen, sei absolut nachvollziehbar. Auch innerhalb der Gewerkschaft hoffe man darauf, dass die Verantwortlichen in der Landespolitik endlich handeln und konkrete Ergebnisse liefern.
Tarifvertrag weiter ohne Umsetzung - Zur Umsetzung des Tarifvertrages ist bekannt, dass derzeit an den notwendigen gesetzlichen Regelungen gearbeitet wird. Ein erster Gesetzentwurf liegt bereits vor. Nach unserer Einschätzung ist dieser jedoch mangelhaft. Besonders kritisch bewerten wir, dass der Tarifabschluss offenbar nicht zeit- und inhaltsgleich übernommen werden soll. Konkret geht es um den vereinbarten Sockelbetrag von 100,- Euro, den Finanzminister Michael Richter (CDU) nach aktuellem Stand nicht übernehmen möchte. Für uns ist dies ein klarer Bruch mit dem Tarifergebnis und zugleich ein Verstoß gegen den Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU, SPD und FDP! Besonders problematisch ist aus unserer Sicht hierbei, dass erneut diejenigen benachteiligt würden, die sich ohnehin in den unteren Besoldungs- und Entgeltgruppen befinden. Man müsse sich ernsthaft fragen, welchen Wert Tarifverhandlungen und Koalitionsverträge überhaupt noch haben, wenn sich am Ende die Landespolitiker nicht daran halten. Aus diesem Grund wandte sich Olaf Sendel inzwischen direkt an Ministerpräsident Sven Schulze (CDU), um den Unmut der Beschäftigten deutlich zu machen und ein korrigierendes Eingreifen einzufordern. Eines sei damit zumindest erreicht worden: Der Ministerpräsident könne nicht mehr behaupten, von der Problematik nichts gewusst zu haben. Nach unseren Informationen wäre Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland in Deutschland, das den Sockelbetrag nicht übernehmen würde.
Wann kommt die 2,8-Prozent-Erhöhung? - Die wohl wichtigste Frage vieler Beschäftigter bleibt jedoch weiterhin unbeantwortet: Wann wird die vereinbarte Erhöhung tatsächlich ausgezahlt? Eine konkrete Antwort darauf kann derzeit auch die Gewerkschaft nicht geben. Fakt ist: Das entsprechende Gesetz muss zunächst durch den Landtag verabschiedet werden. Aktuell befindet sich das Verfahren noch in der Anhörung (Stand: Mai 2026). Gleichzeitig rückt bereits die parlamentarische Sommerpause näher.
Die Hoffnung vieler Beschäftigter liegt nun darauf, dass der Landtag das Gesetz noch vor der Sommerpause beschließt. Doch hinter vorgehaltener Hand stellen inzwischen manche bereits die Frage, ob der Tarifabschluss in der aktuellen Legislaturperiode überhaupt noch umgesetzt werden soll – oder ob man möglicherweise die Landtagswahl im September abwarten möchte. Dann müsste die neue Regierung mit der Finanzierung und Umsetzung des Tarifabschlusses beauftragt werden.
Auch bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sehen wir eher Stillstand - Nicht viel besser stellt sich nach unserer Wertung die Situation bei der Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung dar. Die Urteile sind der Landesregierung selbstverständlich bekannt und wurden auch bereits im Landtag thematisiert. Nach derzeitigen Informationen plant Finanzminister Richter (CDU) jedoch, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zumindest vorerst nicht umzusetzen. Als Begründung soll angeführt worden sein, dass aktuell noch mehrere Klagen gegen das Land Sachsen-Anhalt anhängig sind. Man wolle zunächst die weiteren Gerichtsentscheidungen abwarten.
Für viele Landesbedienstete ist dies ein fatales Signal. Die Wahrnehmung wachse, dass das Land über Jahre hinweg Arbeitsleistungen entgegengenommen habe, ohne bereit zu sein, diese angemessen zu vergüten. Gleichzeitig entstehe bei vielen Beschäftigten zunehmend der Eindruck, dass die Landesregierung in dieser Frage kaum noch handlungsfähig sei. Dabei liegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts längst auf dem Tisch. Andere Bundesländer haben bereits begonnen, ihre Gesetze anzupassen und finanzielle Lösungen zu schaffen. Gerade weil hier wahrscheinlich Summen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro im Raum stehen, müsste genau deswegen eigentlich ein besonderer Handlungsdruck entstehen. Doch derzeit scheint vielmehr das Prinzip „Abwarten“ zu gelten. Vermutlich wird sich die neue Landesregierung mit dem Thema beschäftigen müssen.
Gewerkschaft bleibt dran – Unser Fazit fällt entsprechend deutlich aus: Die Lage ist ernst und für viele Beschäftigte nur noch schwer nachvollziehbar. Wir werden weiterhin Druck machen und die Interessen unserer Landesbediensteten vertreten. Zugleich richteten wir einen Appell an alle Betroffenen: Jeder Beschäftigte habe die Möglichkeit, sich direkt an die Landtagsabgeordneten seines Wahlkreises zu wenden und diese persönlich zu den offenen Fragen rund um Tarifvertrag und Besoldung zu befragen.