02. August 2016

Ladebeck zum neuen Besoldungsgesetzentwurf der Landesregierung

Verfassungskonformer Mindestlohn

CDU, SPD und Grüne haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Beamtenbesoldung noch in diesem Jahr an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation anzupassen.

Die Landesregierung hat in dieser Woche einen Gesetz­entwurf beschlossen, der Nachzahlungen an Beamtinnen und Beamte rückwirkend zum 1. April 2011 bis Ende 2014 von etwa 1,45 Prozent des jeweiligen Grundgehalts vor­sieht. Dazu erklärte der Landesvorsitzende des dbb Sachsen-Anhalt Wolfgang Ladebeck:
„Wie schon die Richter will die Landesregierung nun auch die Beamtinnen und Beamten mit einem verfassungs­konformen Mindestlohn abspeisen. Das ist nach dem Um­gang mit den Widersprüchen zur altersdiskriminierenden Besoldung ein erneuter Affront gegen die Staatsdiener in unserem Land.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit den Urteilen vom 5. Mai 2015 durch die Bestimmung von Kriterien, ab wann eine offensichtlich verfassungswidrige Besoldung vorliegt, Rechtsfrieden schaffen wollen. Rechts­frieden kann der Landesgesetzgeber nach Auffassung von Ladebeck dadurch herstellen, dass er die Kriterien groß­zügig anwendet. Die von der Landesregierung jetzt be­schlossene Lösung sei kleinkariert, weil sie sich lediglich an der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Unter­grenze orientiere. Der dbb erwarte, dass die Landes­regierung ihren Gesetzentwurf deutlich nachbessere.
Außerdem sei im Gesetzentwurf die zukünftige Besoldung nicht geregelt, kritisiert der dbb Landeschef. „Eine solche Regelung muss ein monatliches Grundgehalt mit einem deutlichen Abstand zum verfassungskonformen Mindest­lohn, die Wiedereinführung der Sonderzahlung, angelehnt an die bestehenden Regelungen für die Tarifbeschäftigten des Landes, und die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten enthalten“, sagte Ladebeck.