Eine Mitarbeiterin erkrankte an Covid-19 und wurde daraufhin durch das Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt.
Das Besondere: in dieser Zeit hatte sie auch Urlaub. Diese Urlaubstage wurden ihr nicht gut geschrieben, da sie nicht
krank geschrieben war.
Fazit: Der Urlaub wäre ihr nicht verfallen, wenn sie für den Zeitraum der Quarantäne eine Krankschreibung erbracht hätte.