Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie am 08.11.2024 während unseres Kongresses von mir bereits angesprochen, hat der dbb
durch die Anwälte im Dienstleistungszentrum für den Widerspruch im Dezember den
entsprechenden Text mit den aktuellen Urteilen überarbeitet.
Ich bitte Euch, Eure Unterlagen entsprechend aufzubereiten und an die zuständige Bezügestelle, vorzugsweise per Fax und/oder per Einschreiben bis zum 31.12.2024 zu versenden.
Bitte daran denken, dass der Widerspruch auch durch die Pensionäre eingelegt werden muss.
In der Anlage stehen hier die Unterlagen zur eigenen Verwendung zur Verfügung:
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Sendel