Die Absicherung von Volksfesten und Großveranstaltungen ist eine komplexe Aufgabe, bei der verschiedene Akteure Hand in Hand arbeiten müssen. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung beim jeweiligen Veranstalter. Dieser ist verpflichtet, in Abstimmung mit den zuständigen Sicherheitsbehörden ein umfassendes Sicherheitskonzept zu entwickeln und umzusetzen.
Vor der Veranstaltung sollte eine Gefahrenanalyse durchgeführt werden, die mögliche Risiken und Szenarien aufzeigt, die während der Veranstaltung auftreten könnten. Dabei sollte jeder Einzelfall genau betrachtet werden, denn Art, Größe, Ort und Teilnehmerkreis der Veranstaltung unterscheiden sich oft erheblich. Sicherheitsbehörden sind dazu angehalten, das vorgelegte Konzept sorgfältig zu prüfen und begleiten die Umsetzung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten.
Für die Gefahrenanalyse werden verschiedene Behörden und Organisationen mit einbezogen, darunter die allgemeine Sicherheitsbehörde, die Straßenverkehrsbehörde, der Rettungsdienst, die Feuerwehr, die Polizei sowie weitere Aufsichtsbehörden. Die daraus resultierenden Erkenntnisse bilden die Basis für regelmäßige Abstimmungen zwischen Veranstalter und Behörden. Im Sicherheitskonzept sind zudem Aufgaben, Verantwortlichkeiten und das Krisenmanagement klar geregelt.
Weitere Informationen dazu können im Internet auf der Webseite des Landtages von Sachsen-Anhalt unter der Drucksache 8/5840 zur Kleinen Anfrage 8/3025 entnommen werden.