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Sachsen-Anhalt verbessert den dienstlichen Rechtsschutz für Landesbedienstete - auch für Polizistinnen und Polizisten
Sachsen-Anhalt verbessert den dienstlichen Rechtsschutz für Bedienstete der Landesverwaltung und somit auch für Polizistinnen und Polizisten. Künftig können diese auch dann finanzielle Unterstützung beim Land beantragen und erhalten, wenn sie parallel über Gewerkschaften oder Berufsverbände in Sachen Rechtsschutz abgesichert sind. Damit kommt das Land auch einer langjährigen Forderung der DPolG nach. Das war auch einer der Anträge und eine Forderung der Delegierten auf unserem Landeskongress 2019.
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte sind aufgrund der Besonderheiten ihres Dienstalltags häufiger von Strafanzeigen betroffen als andere Beamten- und Beschäftigtengruppen. Bisher wurde bereits dienstlicher Rechtsschutz gewährt, allerdings nicht, wenn Rechtsschutz durch Gewerkschaften und Berufsverbände zu erlangen war. Diese Einschränkung wird es künftig nicht mehr geben.
Der dienstliche Rechtsschutz ist in einem gemeinsamen Erlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz geregelt.
Olaf Sendel
DPolG-Landesvorsitzender