13. Januar 2020

Reform der Bundesfernstraßenverwaltung:

Polizeiliche Zuständigkeit auf den Autobahnen in Sachsen-Anhalt

„Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde 2017 auch der Grundstein für eine Reform der Bundesfernstraßenverwaltung gelegt. Sie ist eine der größten infrastrukturpolitischen Reformen der vergangenen Jahrzehnte. Die Bundesautobahnen werden demnach ab dem 01.01.2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund wird die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernehmen. Zur Erledigung dieser Aufgaben wird sich der Bund einer Infrastrukturgesellschaft bedienen „Die Autobahn GmbH des Bundes“, in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).“ Quelle: www.bmvi.de

In diesem Zusammenhang stellt sich zwangsläufig die Frage, ob die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben weiterhin Ländersache bleibt oder diese auf den Bund übertragen wird. Seitens unseres Ministeriums für Inneres und Sport sind an uns zu diesem Thema noch keine Informationen ergangen. Daher wurde der Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, befragt. Im Falle das die polizeiliche Aufgabenhoheit zukünftig dem Bund obliegt, stellten wir zusätzlich die Frage, ob der Bund auf Polizeivollzugsbeamte der Länder zurückgreifen kann bzw. ob der Bund konkret Personal abwerben wird.  

In seinem Antwortschreiben teilte Herr Minister Stahlknecht mit, dass er diese Angelegenheit und die Bestrebungen des Bundes „... gegenwertig mit großem Interesse“ betrachtet. Nach seinen derzeitigen vorliegenden Erkenntnissen finden „... seit geraumer Zeit intensive Verhandlungen zwischen den Verkehrsressorts der Länder und dem Bund statt“. Auch teilte er mit, dass sich der Bund bislang noch in keiner Form dazu geäußert hat, wie sich ab dem 01.01.2021 die Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder auf Bundesautobahnen darstellen soll. Die Frage über einen eventuellen Personalwechsel zum Bund kann noch nicht beantwortet werden.

Hier gibt es die PM als PDF zum downloaden.