13. September 2020

Presserat kann nicht zwischen Beleidigung und scharfer Kritik unterscheiden

Polizei hat nichts gegen berechtigte Kritik - Beleidigungen werden nicht geduldet!

In der Meinungsbildung des Presserates ist klargeworden, dass ein selbstkritischer Umgang, hier nicht anzuwenden ist. Eine Berufung auf die Meinungsfreiheit ist fadenscheinig. Medien sind absolut wichtig, hier fehlt jedoch ein respektvoller Umgang mit dem Thema. In dem Artikel wurde zielgerichtet sowie bewusst beleidigt und keine scharfe Kritik geübt. So verspielt der Presserat sein Vertrauen.