05. Juni 2021

Eine erste Reaktion:

MdL Rüdiger Erben (SPD) nimmt sich des Problems der fehlenden Regeressobergrenze an

Die Problemdarstellung mit dem Beispiel einer Regeressforderung in Höhe von über 25.000,- Euro gegenüber einen Polizeimeister wurde durch uns in den politischen Raum gebracht. In der Folge kam es zu einem Treffen zwischen dem Mitglied des Landtags Rüdiger Erben (SPD) als innenpolitischer Sprecher seiner Landtagsfraktion und Olaf Sendel unserem Landesvorsitzenden der DPolG.

Das Problem wurde klar bezeichnet. „Es kann nicht sein, dass man als Polizist seinen Dienst versieht und als „Dankeschön“ vom Land eine derart horrende Geldsumme als Forderung mit privatem Geld bezahlen soll. Dies auch dann nicht, wenn der Schaden (hier verursacht durch ein Verkehrsunfall) vielleicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Nicht auszudenken was passiert, wenn jemand mehrere Verkehrsunfälle verursacht und in der Folge ihm mehrere Forderungen gestellt werden, was derzeit in Sachsen-Anhalt durchaus möglich ist“, so Olaf Sendel. Erbens Spontanäußerung dazu: „...dann fährt bald keiner mehr Funkwagen!“

Das Thema ist für ihn nicht neu, so habe er bereits vom Vorfeld unseres Treffens eine Länderumfrage darüber durchgeführt, wie diese Frage in anderen Bundesländern und den Sicherheitsbehörden des Bundes geregelt ist. Auf Antworten dazu wartet er noch. Entscheidend für Ihn ist aber letztendlich die Regelung der Bundespolizei. Diese sieht vor, dass maximal sechs Monatsgehälter pro Schadensfall eingefordert werden können. Auf deren Grundlage werde er für eine Einführung werben und sich stark machen. Daher steht das Thema auf seinem „Merkzettel“ für mögliche Koalitionsverhandlungen nach der Landtagswahl.

Wer in einem gefahrengeneigten Beruf Arbeitsmittel zuteilt mit dem Auftrag, diese zu nutzen, muss damit rechnen, dass sie abgenutzt werden. Mit diesem Risiko den Arbeitnehmer voll zu belasten ist unsozial und verfassungswidrig!

Eurer DPolG