03. Mai 2018

Forderungen aufgegriffen:

Freiwillige Lebensarbeitszeitverlängerung und neue Wachpolizisten

In den gegenwärtigen Haushaltsverhandlungen zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Finanzministerium wurde die Unterstützung zur Umsetzung der kürzlich geforderten Regelungen der DPolG signalisiert.

So soll es für Polizeibeamte wieder möglich werden, ab einem noch zu benennenden Stichtag auf Antrag die Lebensarbeitszeit zu verlängern. Entsprechende Haushaltsmittel seien angedacht. Die zutreffende Erlasslage ist in der Ausfertigung.
Wir begrüßen diesen Schritt, da er den angehenden Pensionären die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung des Dienstes bietet! Auch will man im Landtag das Wachpolizeigesetz in seiner Gültigkeit verlängern lassen. Dies hätte den positiven Effekt, dass ein erneuter Schub von Wachpolizisten in der Verkehrsüberwachung und Schwerlastbegleitung unterstützen könnte. Der bisherige Einsatz wurde durch die Polizeibeamten im Einsatzdienst vor Ort als auch von den Berufsvertretungen und der Bevölkerung im Land als positiv bewertet.

Jedoch kritisiert die DPolG, dass die bisher tätigen Wachpolizistinnen und -polizisten, die in den Polizeidienst nicht übernommen wurden, auf Grund der Befristung nun arbeitslos sind. Sie waren ausgebildet und hätten einen nahtlosen Übergang und als Unterstützung für die neuen auszubildenden Wachpolizistinnen und -polizisten fungieren können.

Hier bekommt ihr die Meldung als PDF zum Download.