26. Januar 2023

Beförderungsbudget 2023 im Polizeivollzug:

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023)

Wie hoch fällt das den Polizeibehörden jeweils zugewiesene Beförderungsbudget für das Jahr 2023 aus?

 

Quelle: Antwort des Finanzministers vom 17.01.2023 zur Drs. 8/1825

Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 wurde ein rechnerisches Beförderungsbudget i. H. v. 5 Mio. EUR für das Haushaltsjahr 2023 veranschlagt. Diese Mittel sind im Einzelplan 13 als Personalverstärkungsmittel eingestellt. Eine Verteilung dieses Budgets auf die einzelnen Geschäftsbereiche der Landesverwaltung wird nach Verabschiedung des Haushaltsplans 2023 durch den Gesetzgeber im Rahmen eines Beförderungskonzepts 2023 vorgenommen. Eine weitere Aufteilung des dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) sodann zugewiesenen Betrages obliegt dem MI selbst.

Wie hoch sind die aktuell festgelegten Pauschalbeträge für Beförderungen je Besoldungsgruppe?

Zur Höhe der aktuellen Pauschalbeträge für Beförderungen (Stand: Beförderungskonzept 2022) wird auf die beigefügte Tabelle (Anlage 1) verwiesen. Die Anlage 1 befindet sich am Ende des Artikels.

Olaf Sendel:

„Festzustellen ist, dass das Beförderungsbudget nach diesem Entwurf dem des Vorjahres entspricht. Fraglich jedoch ist, wie hoch die Pauschalbeträge für Beförderungen im Jahr 2023 sind! Liegen diese über den von 2022, so hat dies unweigerlich zur Folge, dass bei gleichem Budget weniger Beförderungen durchgeführt werden können.

Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn das Innenministerium eine landesweite Vorgabe macht und die Beförderungsgruppen einheitlich festlegt!“