10. Dezember 2021

Mitgliederinformation

Einmalige Sonderzahlung aus Anlass der Covid-19-Pandemie

Mit Ausgabe vom 08. Dezember 2021 liegt uns ein Gesetzentwurf vor, der die einmalige Sonderzahlung aus Anlass der Covid-19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger vorsieht. Er enthält folgende Kernpunkte:

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die COVID-19 Pandemie wird Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.300 EUR gewährt. Die Höhe der Sonderzahlung beträgt für Anwärterinnen und Anwärter 650 EUR. Sie ist spätestens am 31.März 2022 fällig.

Die Sonderzahlung wird nur gewährt, wenn das Dienstverhältnis am 29.11.2021 und ein Anspruch auf Dienstbezüge oder Anwärtergrundbetrag an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 29. November 2021 bestanden haben. Bei Teilzeitbeschäftigung oder begrenzter Dienstfähigkeit wird die einmalige Sonderzahlung anteilig entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit gewährt. Maßgebend sind dafür die am 29.11.2021 vorliegenden Verhältnisse.

Hier die Meldung als PDF zur weiteren Verwendung.