30. Mai 2021

Seit 30 Jahren noch keine Regressobergrenze eingeführt:

Ein Polizist aus dem südlichen Sachsen-Anhalt soll über 25.000 Euro Regress an das Land bezahlen

Einen ergangenen Leistungsbescheid der Polizeiinspektion Halle (Saale) vom Oktober 2020 gegenüber einem Polizisten aus dem südlichen Sachsen-Anhalt zum Anlass, um die Landespolitiker*innen über das Problem der fehlenden Regressobergrenze aufmerksam zu machen.

In vorliegender Angelegenheit verursachte ein Polizist im Rahmen seiner Dienstverrichtung einen Verkehrsunfall. Den entstandenen Schaden soll er nunmehr mit seinem Privatgeld in vollem Umfang begleichen.

Obwohl das Land gegenüber seinen Beamten einer verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht unterliegt, ist es den Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt über dreißig Jahre lang nicht gelungen, hierzu ihre Pflicht wahrzunehmen. In anderen Bundesländern, zum Beispiel Bayern, und beim Bund gibt es entsprechende Regelungen. Beispielsweise hat der Bund für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Bundeswehr eine Maximalhöhe seiner Forderung von drei bis sechs Monatsgehältern je Schadensfall festgelegt. Die DPolG geht davonaus, dass es hierzu entsprechende Richtwerte und Rechtsprechung gibt.

Unter dem Gesichtspunkt, dass die Bundesbesoldung wesentlich höher als die Landesbesoldung in Sachsen-Anhalt ist, bekommt die aktuelle Forderung in Höhe von 25.049,32 Euro gegenüber einem neuen und jungen Polizeimeister mit einer Besoldungsgruppe A7 eine besondere und vernichtende Bedeutung.

Über den Polizeihauptpersonalrat wurde das Problem einer fehlenden Regressobergrenze grundsätzlich thematisiert. Aufgrund der sprichwörtlichen „Beweglichkeit der Verwaltung“ ist bis dato keinerlei Lösung oder gar Auffassung des Innenministeriums und der Landesregierung bekannt geworden. Dem gegenüber steht nun die drohende Forderung wider der Fürsorgepflicht im vorliegenden Fall.

Da diese Sachlage nach unserem Eindruck über 30 Jahre hinweg, wesentlich in der Regierungsverantwortung zweier Fraktionen, lösungsoffen getragen und unterhalten wurde, traten wir an den Innenminister und die Abgeordneten*innen des Landtags von Sachsen-Anhaltmit der Bitte verbunden heran, sich dieser Thematik anzunehmen und die Einführung einer Regressobergrenze anzuregen.

Der Landesvorstand