04. Januar 2022

Mitgliederinformation

DPolG positioniert sich klar gegenüber dem Innenministerium

Olaf Sendel positioniert sich gegenüber dem Innenministerium klar und

deutlich zum Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung

aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und

Besoldungsempfänger

Zur Sache nahm Olaf Sendel wie folgt Stellung:

Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßt zum einen grundsätzlich die Übernahme der Tarifergebnisse für das Land Sachsen-Anhalt. Jedoch haben die Vertragsparteien der Tarifverhandlungen 2021 für die Länderregierungen offengelassen, wie die Länder dies länderspezifisch regeln und den nachgeordneten Landesbeschäftigten ihre Wertschätzung ausdrücken. Mit dieser Regelung erhalten alle aktiven Bediensteten eine versorgungsabgabenfreie Einmalzahlung. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig berücksichtig. Versorgungsempfänger werden nicht berücksichtigt.

Da es sich um eine sogenannte „Coronaprämie“ handelt, ist diese Argumentation, Versorgungsempfänger nicht zu berücksichtigen im rechtlichen Regelungskreis betrachtet möglich. Aus ethischer und auch moralischer Sicht wäre eine Einmalzahlung für die Versorgungsempfänger, wenn auch nur anteilig; wie zum Beispiel 650 Euro, anständig gewesen.

Bei den Versorgungsempfängern handelt es sich um die, welche in den Jahren vor Ihrer Pensionierung ihren Dienst geleistet haben. Ihnen ist nichts vorzuwerfen. Der Dienstherr beruft sich unverändert auch über den aktiven Dienst hinaus darauf disziplinarrechtlich eine Dienstaufsicht wahrzunehmen. Das ist legitim und basiert auf den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. In der Fürsorge hat er aber eine plötzliche Demenz. Diese Züge finde ich in Art. 33 GG nicht. Ich würde mich freuen, wenn Sie zu Ihren verfassungsrechtlichen Wurzeln zurückfinden würden.

Die Landesfinanzen sind endlich, jedoch sollte der Maßstab der Großzügigkeit, den Sie für die Dynamisierung der Diäten eingeführt haben zumindest anteilig für die Landesbeschäftigten auch im Ruhestand eine Berücksichtigung finden.