Finanzminister André Schröder wird am 18. Oktober 2017 einen Antrag in den Finanzausschuss einbringen, in dem der Landtagsausschuss um Zustimmung gebeten wird, die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung für das Jahr 2017 im Wege des Vorgriffs im Zahlmonat November 2017 zu leisten. Die Vorgriffsregelung umfasst vorsorglich auch die lineare Erhöhung zum 1. Januar 2018. „Den Wunsch nach Vorgriffszahlungen unterstütze ich, damit der zeitliche Abstand zwischen den Auszahlungen an die Tarifbeschäftigten und die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen, Richtern und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nicht noch weiter auseinanderklafft“, schreibt der Minister an den Beamtenbund.
Neben einer Vorgriffsregelung für die linearen Erhöhungen 2017 und 2018 sollen auch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung geschaffen werden. In der Sitzung des Landtages am 26./27. Oktober 2017 könnte diese dann beschlossen und noch im November 2017 verkündet werden. Hinsichtlich der Auszahlung der Sonderzahlung im Zahlmonat Dezember 2017 ist für die unmittelbare Landesverwaltung bereits alles Erforderliche veranlasst. Wolfgang Ladebeck, dbb- und DPolG-Landesvorsitzender, begrüßt die Initiative des Finanzministers: „Ich freue mich, dass der Finanzminister unsere Forderung nach Vorgriffszahlungen unterstützt. Dass der Gesetzentwurf erst später als geplant in den Landtag eingebracht wurde, darf nicht zu Lasten der Beamten gehen. Deshalb ist eine Vorgriffsregelung notwendig. Auch das Weihnachtsgeld muss im Dezember ausgezahlt werden. Alles andere wäre ein Affront gegen die Staatsdiener. Die geplante Höhe des Weihnachtsgeldes bleibt aber weit hinter den Erwartungen der Beamtinnen und Beamten zurück.“