19. Mai 2026

Dienstradleasing startet zum 1. Juni 2026

Nach einem langen und intensiven Weg ist es nun endlich geschafft: Ab dem 1. Juni 2026 wird das Dienstradleasing für Beschäftigte des Landes Sachsen-Anhalt möglich sein. Damit geht ein Vorhaben in die Umsetzung, das ursprünglich mit einer Idee aus den eigenen Reihen der DPolG begann und dank engagierter Unterstützung nun Realität wird.

Den Anstoß gab unser Mitglied Olaf Sendel, der sich mit seinem Anliegen an die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt wandte. Die Grünen-Fraktion griff das Thema auf und brachte es in die politische Diskussion ein. Nach zahlreichen Gesprächen, Prüfungen und der Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen liegt nun eine praktikable und zukunftsorientierte Lösung vor.

Dieses Ergebnis zeigt eindrucksvoll, was erreicht werden kann, wenn engagierte Menschen, Politik und Verwaltung konstruktiv zusammenarbeiten. Unser Dank gilt allen Akteuren, die das Vorhaben unterstützt und begleitet haben. Besonders erfreulich ist, dass künftig rund 50.000 Beschäftigte des Landes – darunter Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter – von der neuen Regelung profitieren können.

Wie aus dem polizeiinternen Intranet hervorgeht, können Fahrräder künftig sowohl privat als auch dienstlich über ein Leasingmodell genutzt werden. Die monatliche Nutzungsrate wird dabei über eine Besoldungs- beziehungsweise Entgeltumwandlung direkt von den Bruttobezügen einbehalten. Dadurch eröffnet sich für viele Beschäftigte die Möglichkeit, hochwertige Fahrräder und E-Bikes zu attraktiven Konditionen zu nutzen und gleichzeitig etwas für Gesundheit, Umwelt und nachhaltige Mobilität zu tun.

WICHTIG: Zur Teilnahme an diesem Angebot sind nicht berechtigt:

  • Tarifbeschäftigte in einem Ausbildungsverhältnis, in der Probezeit, mit einem befristeten Arbeitsverhältnis von weniger als 36 Monaten oder das unbefristete Arbeitsverhältnis endet voraussichtlich innerhalb der nächsten 36 Monate.
  • Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst bzw. in einem Dienstverhältnis auf Widerruf oder die Beendigung des aktiven Dienst- oder Richterverhältnisses steht innerhalb der nächsten 36 Monate bevor (z. B. durch Eintritt in die Versorgung).
  • Versorgungsempfänger.
  • Alle Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung kein umwandlungsfähiges Entgelt oder umwandlungsfähige Dienstbezüge von der Bezügestelle erhalten oder bei denen aktuell ein Pfändungsanspruch der Bezüge besteht.

Weitere Informationen im Internet auf der Seite jobrad.de