19. November 2022

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Dienstradleasing für Beamt*innen in Sachsen-Anhalt ermöglichen

Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gab bekannt, dass diese im Magdeburger Landtag einen Antrag eingebracht hat, um Dienstradleasing für Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen. „Die Vorteile liegen auf der Hand: Mehr Fitness für die Beamtinnen und Beamten, weniger CO2 für mehr Klimaschutz sowie keine Extrakosten für das Land. Bisher dürfen Beschäftigte in der Privatwirtschaft und auch seit 2020 Beschäftigte der Kommunen ein Dienstradleasing über eine Gehaltsumwandlung abschließen. Wegen der derzeitigen Gesetzeslage ist dies aber für Beamtinnen und Beamte untersagt. Wir wollen deshalb das Gesetz an dieser Stelle anpassen“, sagt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion.

 

Das Landesbesoldungsgesetz steht bisher im Weg. Die anfallende monatliche Leasingrate wird vom Bruttolohn des Arbeitgebers abgezogen. Infolgedessen ergibt sich eine Verringerung der Bruttobezüge des Beamten, was dem Verbot des Besoldungsverzichts entgegensteht. Deshalb bedarf es einer eng ausgelegten Ausnahmeregelung, die das Verbot des Besoldungsverzichts für den Fall des freiwilligen Dienstradleasings per Gehaltsumwandlung außer Kraft setzt. Eine solche begründete Ausnahme des Verbots des Besoldungsverzichts ist rechtlich notwendig und juristisch sauber. Das hat ein Gutachten des Gesetzgebung- und Beratungsdienst bestätigt. Der Antrag wurde in den Finanzausschuss überwiesen.

Olaf Sendel: „Es freut mich zu sehen, wie die Anliegen unserer Beschäftigten im Landtag berücksichtigt und umgesetzt werden. Im konkreten Fall richteten wir uns an die Fraktion der Bündnisgrünen, um ein Dienstradleasing auch für Beamte unseres Landes zu ermöglichen. Es ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie man auf demokratischem Wege im Sinne der Belegschaft mitgestallten kann!“

Hier die Meldung als Download.