03. Oktober 2018

Auch in diesem Jahr keine Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt hat uns gestern mitgeteilt, dass auch in diesem Jahr keine Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation gestellt werden müssen.

Der Finanzminister hat seine in den Vorjahren gemachte Zusage erneuert. Das Schreiben des Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt vom 28.09.2018 ist als Anlage beigefügt.
Der Finanzminister hat auch darauf hingewiesen, dass die Zusage nicht die Frage der amtsangemessenen Alimentation von Beamten und Richtern mit drei und mehr Kindern betrifft, die beim Bundesverfassungsgericht durch den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. Mai 2017 (AZ.: 3 K 4913/14) anhängig ist.


Euer Wolfgang Ladebeck