16. November 2017

Landesseniorenbeauftrager informiert:

Anrechnung von Verpflegungs- und Bekleidungsgeld im Rahmen der Sonderversorgung für ehemalige Angehörige der Deutschen Volkspolizei

Es ist festzustellen, dass das Thema der Anrechnung von Verpflegungs- und Bekleidungsgeld auf die Rente, dass im Rahmen der Sonderversorgung für ehemalige Angehörige der Deutschen Volkspolizei gezahlt wurde, von erheblichem Interesse ist.

Um unseren Auftrag, eine umfassende Mitgliederbetreuung zu realisieren, gerecht zu werden, hat sich der Landesvorstand dem Thema angenommen. Wir haben die Entwicklung begleitet und uns für die Umsetzung eingesetzt. Dazu hat unser Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck nicht nur auf Gewerkschaftsebene gekämpft, sondern auch seinen Einfluss als Landesvorsitzender des dbb sachsen-anhalt geltend gemacht. So hat er politische Gespräche geführt und sich auch mit dem Versorgungsträger in Verbindung gesetzt. Eine entsprechende Mitteilung (Anlage) ist dazu am 23.03.2017 veröffentlicht worden.

In meiner Funktion als Landesseniorenbeauftragter wurde ich damit beauftragt, das gesamte Verfahren zu begleiten. So habe ich an einer Verhandlung vor dem Landessozialgericht in Halle am 13.10.2016 teilgenommen und ich wurde mehrfach beim zuständigen Versorgungsträger vorstellig. Nachdem ich am 12.01.2017 mit einer Mitarbeiterin, zuständig für die Antragstellung, persönlichen Kontakt hatte, wurden wir in die Lage versetzt, für die Anspruchsberechtigten einen Vordruck erstellen und zur Verfügung stellen zu können. Dieser Vordruck konnte über die Geschäftsstelle der DPolG Sachsen-Anhalt abgerufen werden.

Zum Termin am 06.11.2017, erkundigte ich mich über die Bearbeitungsstände der bereits gestellten Anträge. Zwischenzeitlich liegt in dieser Sache ein Erlass (Anlage) des MI LSA vor. Gegenwärtig liegen über 4.000 Anträge vor. Es ist auch damit zu rechnen, dass weitere Anträge eingehen werden. Die gegenwärtigen zwei Sachbearbeiterinnen sind mit dieser Antragsflut überlastet, d. h., es wird eine langwierige Bearbeitungsdauer zu erwarten sein. Es ist daher unumgänglich, den Personalkörper in diesem Bereich aufzustocken. Daher würden vorrangig die Anträge bearbeitet werden, dessen Antragsteller sich bereits im Rentenalter (nicht Pensionsalter) befinden.

Alle zustehenden Anrechnungen werden auf der Grundlage der eingereichten Anträge bearbeitet. Es ist entbehrlich, weitere Anträge zu stellen. Ein bereits gestellter Antrag auf Anrechnung des Verpflegungsgeldes braucht diesen nicht zu erweitern bzw. neu zu stellen. Daher sollte von fernmündlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Abstand genommen werden.

Der Landesvorstand wird die Bearbeitung weiter begleiten und der Landesvorsitzende hat sich bereits auf seinen Funktionsebenen für eine Aufstockung des Personals bei der Sachbearbeitung eingesetzt.

Euer Landesseniorenbeauftragter

 

Karl-Heinz Zeising