Eine seit Jahren gegenüber der Landespolitik geäußerten Forderung der DPolG wird nun in die Tat umgesetzt. Mit Änderung des Haushaltsbegleitgesetztes haben bereits die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie Recht und Verbraucherschutz des Landtags von Sachsen-Anhalt rückwirkend zum 01. Januar 2023 die Erhöhung der Polizeizulage, Feuerwehrzulage und Justizzulage wie folgt zugestimmt:
alt:
neu (rückwirkend zum 01. Januar 2023)
Wenn der Landtag nun diesem Vorhaben zustimmt, wird eine seit Jahren bestehende Forderung der DPolG umgesetzt. Dafür danken wir den Landtagsabgeordneten Rüdiger Erben (SPD) und Guido Kosmehl (FDP), welche sich maßgeblich für unsere Forderung eingesetzt haben. Wir bedanken uns auch recht herzlich bei all denjenigen Politikern, die maßgeblich an dieser Zulagenanpassung mitwirkten!