19. November 2022

Mitgliederinformation

Amt für Fälle von Polizeigewalt

Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) bereits am 23.09.2022 berichtete, soll es in Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2023 einen Polizeibeauftragten geben. Auf diese Weise sollen Streitfälle über mögliche Polizeigewalt besser aufgeklärt werden können. Die Staatskanzlei und das Innenministerium befänden sich dazu in der Abstimmung, so eine Regierungssprecherin. Damit wird die interne Beschwerdestelle der Polizei in ein Amt eines weisungsunabhängigen Polizeibeauftragten umgewandelt, das direkt beim Ministerpräsidenten angesiedelt ist.