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Senioren

Nach dem Berufsleben beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt.

Stellen Sie sich jetzt auch die Frage: Brauche ich die DPolG im Ruhestand wirklich weiterhin als gewerkschaftliche Interessenvertretung?

Wir sagen eindeutig ja!

Auch nach dem aktiven Berufsleben ist eine gewerkschaftliche Interessenvertretung unverzichtbar.

Denn nach wie vor gilt: Interessen gegenüber der Politik können - wie im Berufsleben - auch im Ruhestand nicht von einer Einzelperson wirksam durchgesetzt werden. Dies gilt zum Beispiel für die Durchsetzung von Grundsatzfragen des Versorgungs-, Renten- und Beihilferechts gegenüber dem Gesetzgeber, dem früheren Dienstherrn sowie auch vor Gerichten.

Deshalb führen wir unsere mitgliedernahe Betreuung konsequent fort:

Außerdem können Sie über unsere Dienstleistungen und Serviceangebote auch im Ruhestand in vollem Umfang verfügen.

Unsere Leistungen für Sie:

Die DPolG zeigt ihre Mitgliedernähe auch in den Mitgliedsbeiträgen. Unsere Mitglieder im Ruhestand erhalten vollen Service, zahlen jedoch einen geringeren Mitgliedsbeitrag.

Noch eine Bitte:

Informieren Sie bitte Ihren Landes-/Fachverband oder die Bundesgeschäftsstelle, wenn sich Ihre Wohnanschrift ändert. Es ist uns ein Anliegen, dass der Kontakt zu Ihnen nicht verloren geht. Wir möchten so auch sicher stellen, dass Sie unser monatlich erscheinendes Magazin direkt vom Verlag aus schnell und unkompliziert per Post zugesandt bekommen.

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