Personalratswahlen 2025
Unsere Forderungen:
GERECHTE BEZAHLUNG
eine spürbare Erhöhung der Sätze für den DuZ
In anderen Bundesländern wird für Dienst zu ungünstigen Zeiten ein einheitlicher Satz von fünf Euro pro Stunde gewährt. Die Sätze in Sachsen-Anhalt ‒ z. B. nach Steuern 0,77 € ‒ stellen längst keinen angemessenen Ausgleich mehr für die Erschwernisse derlei Dienste dar.
Wir erwarten keine Almosen, sondern adäquate Kompensation.
eine Zulage für geschlossene Einsatzeinheiten der LBP und des ZED
Wir sehen eine Zulage für geschlossenen Einsatzeinheiten als notwendig an. Die ständig wechselnden Dienste, ohne ein festgelegtes Schichtsystem sowie die stete Unplanbarkeit stellen eine nicht unerhebliche hohe physische als auch psychische Belastung für alle Beamten in den geschlossenen Einsatzeinheiten dar. Nicht nur deren Biorhythmus, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf leidet erheblich unter diesen Umständen. Die hohe körperliche Belastung und das erhöhte Gefährdungspotential in Einsatzlagen unter Körperschutzausstattung muss honoriert werden.
In anderen Bundesländer (z.B. Berlin, Brandenburg und Sachsen) wurde bereits eine solche Zulage für geschlossene Einsatzeinheiten eingeführt.
Das wollen wir auch für unsere Kollegen erreichen.
die Ausgleichszahlung bei Übernahme höherwertiger Dienstposten
Nach § 46 BBesG wurden früher den Beamten, die ein höherwertiges Amt übernahmen, eine Zulage gezahlt. Diese Regelung wurde gestrichen. Seither unterlaufen die Dienstherren die Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation, indem sie höherwertige Aufgaben übertragen, ohne dass finanzielle Mittel für Beförderungen bereitgestellt werden. Betroffene Beamte leisten damit ein Sonderopfer zur Haushaltssanierung. Das ist keine Wertschätzung.
die Wiedereinführung des 13. Monatsgehalts
Entgegen landläufigen Behauptung war die „Sonderzuwendung“ keineswegs eine freiwillige milde Gabe des Dienstherrn. Die Sonderzuwendung war ein Besoldungsbestandteil. Sie entstammt der Umstellung von der einst wöchentlichen Besoldung auf monatliche Zahlung der Dienstbezüge.
Mit der Föderalismusreform wurde sie abgeschafft und erst nach Jahren zögerlich in erheblich geringerer Höhe wieder gezahlt. Diese Besoldungskürzung muss beendet werden.
die Einführung einer Gefahrenzulage für alle Polizeivollzugsbeamten im Außendienst
Bei der Gefahrenzulage handelt es sich um eine Gehaltszulage, die dem „Arbeitnehmer“ aufgrund erheblich erschwerter oder gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen gewährt wird. Die Gefahrenzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird.
Das SEK bekommt bereits diese Gefahrenzulage. Diese Beamten kommen erst zum Einsatz, wenn der Polizeibeamte vor Ort alle notwendigen Mittel in Erwägung gezogen hat und nur noch der Einsatz des SEK ein Ergebnis bringt. Das SEK bekommt alle Informationen zur Person, der Umgebung und dem Aufbau des Objektes, bevor diese den Tatort betreten. Diese Möglichkeit hat der Polizeibeamte eines Revieres nicht …
In den letzten Jahren sind bei Polizeieinsätzen die Beteiligten/Betroffenen gegenüber der Polizei aggressiver und uneinsichtiger aufgetreten. Der Respekt gegenüber der Polizei ist nicht mehr oder nur noch gering vorhanden. Die Gefahr im Dienst verletzt zu werden ist um ein so hohes Maß gestiegen, dass es nicht mehr ignoriert werden kann.
eine signifikante Erhöhung der Polizeizulage – auch als ruhegehaltsfähige Zulage
Früher war die Polizeizulage ruhegehaltsfähig. Auch das wurde im Hinblick auf Einsparungen geändert. Andere Länder haben das bereits geändert. Auch hierzulande muss die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig sein.
tarifgerechte und transparente Eingruppierung der Tarifbeschäftigten und eine bessere Personalentwicklung (gerechte Bezahlung für geleistete Arbeit)
Oft haben sich durch Strukturänderungen, fortschreitenden Personalabbau und Aufgabenverdichtung die Arbeitsaufgaben bei langjährigen Tarifbeschäftigten geändert und die Eingruppierungen wurde nicht angepasst bzw. die Stellen wurden nicht angehoben. Das ist keine Wertschätzung und macht die Arbeit für neue Kollegen in der Polizeiverwaltung wenig attraktiv, was man an den Bewerberzahlen sieht. Wir stehen für gerechte Entlohnung für geleistete Arbeit und Perspektiven für den Einzelnen.
VERBESSERUNG DER PERSONENAUSSTATTUNG- & AUSRÜSTUNG
die flächendeckende Einführung des DEIG („Taser“) als Hilfsmittel der der körperlichen Gewalt
Derzeit erfolgte die flächendeckende Einführung des Distanzelektroimpulsgerätes bzw. die Planung dieser, bereits in fünf Landespolizeien (RLP, SL, NRW, BB und BE) und der Bundespolizei. In drei weiteren Polizeien (HH, HB und BY) wird der Taser außerhalb der Spezialeinheiten auch durch BFEn oder vergleichbaren Einsatzeinheiten genutzt. Darüber hinaus wird der DEIG in SH und HE ebenfalls eingeführt. Sämtliche Polizeien verzeichnen hierbei nahezu ausschließlich positive Erfahrungen. Überall dort, wo die in der Vergangenheit durchgeführten Einsätze der körperlichen Gewalt mit der gesamten Breite der Einsatzmittel (Körpereinsatz, Schlagstock, Pfefferspray, Gummigeschosse, Pistole) und den damit verbundenen Folgen für das polizeiliche Gegenüber und Einsatzkräfte sorgfältig dokumentiert wurden, konnte man nach einem Wechsel der Einsatzmittel und speziell nach der Einführung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten, eine wesentliche Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage, sowie der Akzeptanz in der Bevölkerung, feststellen.
PERSONALENTWICKLUNG
einen breiteren Einstellungskorridor mit einhergehender personeller Stärkung des Polizeiverwaltungsdienstes
Wir setzen uns für die Zurücknahme des durch die Landesregierung verhängten zweijährigen Einstellungsstopps und der Nachbesetzungssperre in der Polizeiverwaltung ein. Mehr Polizei braucht eine funktionierende Verwaltung!
Wenn zwei Jahre lang kein Nachwuchs eingestellt werden darf, geht der Polizeiverwaltung nicht nur ein wichtiges Potenzial an neuen Fachkräften verloren, sondern es kann auch keine Verjüngung des Personalkörpers und kein Wissenstransfer erfolgen, da viele Beschäftigte in den Ruhestand gehen. Die Folge ist, eine erhöhte Arbeitsbelastung bei den verbleibenden Beschäftigten. Dadurch müssen immer mehr Polizeivollzugsbeamte, die dringend auf der Straße gebraucht werden, Aufgaben in der Polizeiverwaltung übernehmen.
Das ist bedenklich und wenig sinnvoll.
die Besoldungsgruppe A8 als Einstiegsamt
Aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheit und hohen Inflation im Land geht es darum die Besoldung den tatsächlichen Lebenserhaltungskosten anzupassen, damit die Beamten ein angemessenes Einkommensniveau haben, das ihren Bedürfnissen entspricht.
Weiter ist die Polizeiarbeit körperlich und psychisch anspruchsvoll. Eine angemessene Entlohnung sollte das mindeste sein, was die Beamten dem Dienstherrn Wert sein sollten.
die Einführung der Regelbeförderung
Aufgrund der schlechten bis miserablen Beförderungskultur bei der Landespolizei in Sachsen-Anhalt, haben wir einen erheblichen Stau an beförderungsfähigen Kolleginnen und Kollegen in den Besoldungsgruppen von A7 bis A10. Dies sorgt nicht nur für eine erhebliche Unzufriedenheit bei allen Betroffenen, sondern senkt auch die Motivation aller neu eingestellten Polizeibeamten.
Eine regelmäßige Beförderung aller beförderungsfähigen Kolleginnen und Kollegen würde diesen Problemen entgegenwirken. Denkbar wäre eine Beförderung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten von A7 zu A8 (bzw. von A9 zu A10) nach 2 Jahren ab der Bewährung zum Beamten auf Lebenszeit und von A8 zu A9 (bzw. von A10 zu A11) nach weiteren 4 Jahren.
VOR- & FÜRSORGE
eine Regelung für zwei planbare dienstfreie Wochenenden im Monat für geschlossene Einsatzeinheiten
Geschlossene Einsatzeinheiten, wie unsere Landesbereitschaftspolizei aber auch der Zentrale Einsatzdienst haben in der Regel nur einen wöchentlich abgebildeten Dienstplan und lediglich nur ein dienstfreies Wochenende im laufenden Monat. Ständige und kurzfristige Änderungen des Dienstplans in Ableitung von diversen Einsatzlagen sind an der Tagesordnung und machen eine Planbarkeit des privaten und/oder zwischenmenschlichen sowie sozialen Lebens schier unmöglich.
Entsprechend fordern wir auf Grund der Vereinbarung von Familie und Beruf auch für geschlossene Einsatzeinheiten zwei dienstfreie Wochenenden pro Monat.
eine signifikante Verbesserung bei der Einsatznachbetreuung
Immer öfter sind Polizeibeamte in besonders belastenden Einsatzsituationen gefordert. Sie leisten dabei immer wieder hochprofessionell mit Augenmaß ihren Dienst an der Gesellschaft.
Doch leider ist seitens der Polizeiführung offenbar noch immer nicht die nötige Sensibilität für die für- und nachsorglichen Belange ihrer Beamten zur Bewältigung der bedrückenden, teils verstörenden Geschehnisse ausgeprägt.
Wir setzen uns für eine stets der Lage der einzelnen Beamten angemessene unmittelbare und fortführende Begleitung und Unterstützung bei der persönlichen Bewältigung solcher Ereignisse und deren Folgen ein.