19. Dezember 2018

Wichtige Mitgliederinformation:

Zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für Beamte mit drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern ist für dieses Jahr eine erneute Antragsstellung notwendig, damit etwaige Ansprüche nicht verfallen.

Der Musterantrag zum Widerspruch sowie der Rücksendevordruck sind bei Eurem Kreisverbandsvorsitzenden oder über unsereGeschäftsstelle erhältlich. 
Dieser Widerspruch muss durch Euch selbständig bis zum Jahresende 2018 eingelegt werden. Eine Zustellung per Einschreiben (mit oder ohne Rückschein) wird empfohlen.

Beamte mit weniger als drei Kindern sind im Erlass berücksichtigt und brauchen keinen Antrag stellen!

Hier die das Schreiben des MF sowie diese Meldung als PDF.

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