Information zum aktuellen Stand der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung in Sachsen-Anhalt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der DPolG,
wie Ihr alle unseren bisherigen Informationen sowie der Berichterstattung in den Medien entnehmen konntet, gab es im Herbst 2025 eine höchstrichterliche Entscheidung zur Beamtenbesoldung im Land Berlin. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird dieses Urteil auch Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung in Sachsen-Anhalt haben.
Da wir bis einschließlich Dezember 2025 weder vom Innenministerium, vom Finanzministerium noch von der Landesregierung eine Information darüber erhalten haben, wie mit dieser Entscheidung in Sachsen-Anhalt umgegangen werden soll, haben wir uns als DPolG dazu entschlossen, sämtliche Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt anzuschreiben. Sinngemäß baten wir um eine schriftliche Stellungnahme, welche Maßnahmen durch diese geplant sind, um die Beamtenbesoldung in Sachsen-Anhalt wieder verfassungskonform auszugestalten.
Dieses Schreiben – inhaltlich identisch an alle Fraktionen – wurde am 9. Dezember 2025 versandt. Nachfolgend möchten wir Euch über die bisher eingegangenen Rückmeldungen informieren:
SPD-Fraktion
Als erste reagierte am 17. Dezember 2025 die SPD-Fraktion, vertreten durch Herrn Rüdiger Erben. Er teilte uns mit, dass er sich schriftlich an den Finanzminister, Herrn Richter, gewandt habe mit der Bitte darzulegen, wie es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachsen-Anhalt „weitergehen soll“. Sobald ihm eine Antwort vorliegt, wird er diese an uns weiterleiten. In dem Gespräch machte Herr Erben zudem deutlich, dass er sich ausdrücklich für eine verfassungsgemäße Alimentation einsetzen werde. Sollten Änderungen erforderlich sein, werde er diese unterstützen und mittragen.
AfD-Fraktion
Am 5. Januar 2026 antwortete der Fraktionsgeschäftsführer der AfD-Fraktion, Herr Patrick Harr. Er teilte mit, dass sich die AfD-Fraktion auch künftig für eine amtsangemessene und gerechte Beamtenbesoldung einsetzen werde. Dies betreffe nicht nur die Grundbesoldung, sondern ebenso familienbezogene Bestandteile sowie Zulagen für besondere Erschwernisse und Belastungen. Weiterhin informierte er uns darüber, dass die AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt habe. Darin wird abgefragt, ob und in welcher Form die Berliner Entscheidung Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt hat und welche Konsequenzen daraus gezogen werden sollen. Nach Vorliegen der Antwort will die Fraktion über weitere Schritte beraten und gegebenenfalls eine Initiative starten.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Am 7. Januar 2026 erreichte uns ein schriftliches Antwortschreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese vertreten die Auffassung, dass die Landesregierung einen dringenden Prüfauftrag zum Thema erhalten müsse. Entsprechend wurde ein Antrag gestellt, damit sich der Finanzausschuss im Wege einer Selbstbefassung mit der Thematik beschäftigt. Der Ausschuss tagt turnusmäßig am 16. Januar 2026, dort sollte der Punkt auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Am 10. Januar 2026 erhielten wir zusätzlich eine telefonische Rückmeldung aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Uns wurde mitgeteilt, dass das Finanzministerium bis zur Sitzung am 16. Januar nicht in der Lage sei, die erforderlichen Daten und Fakten zusammenzutragen. Aus diesem Grund soll die Beratung nun am 19. Februar 2026 im Finanzausschuss erfolgen.
CDU-Fraktion
Ebenfalls am 10. Januar 2026 antwortete die CDU-Fraktion. Herr Stefan Ruland teilte schriftlich mit, dass die Länderfinanzministerinnen und -minister sowie der Bundesfinanzminister das Thema auf der Finanzministerkonferenz in diesem Monat ausführlich beraten werden. Aufgrund der föderalen Ausgestaltung der Besoldungsgesetze und der bestehenden strukturellen Unterschiede sei anschließend eine umfassende, eingehende und vor allem rechtssichere Prüfung der Umsetzung erforderlich.
Zugleich sicherte Herr Ruland „eine intensive und proaktive Begleitung dieses Prozesses im Sinne aller Beamtinnen und Beamten“ zu.
Hinweis zu weiteren Fraktionen
Die Fraktionen der FDP und DIE LINKE haben bis zum 12. Januar 2026 noch keine Rückmeldung gegeben. Wir gehen davon aus, dass entsprechende Antworten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen werden.
Persönliche Einschätzung des DPolG-Landesvorsitzenden
Olaf Sendel, Vorsitzender der DPolG Sachsen-Anhalt, erklärt dazu: „Es wäre wünschenswert gewesen, wenn unsere Landesbediensteten bereits wenige Tage oder Wochen nach dem Berliner Urteil in geeigneter Form – etwa durch einen Infobrief – über mögliche Auswirkungen informiert worden wären. Das hätte Vertrauen gestärkt und Verständnis geschaffen. So war es leider nicht. Umso wichtiger ist es, dass es Gewerkschaften wie die DPolG gibt, die sich aktiv und engagiert für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen einsetzen und nicht nur abwarten, was passiert.“
Wie geht es nun weiter?
- Wir erwarten die schriftliche Antwort des Finanzministers auf die Anfrage der SPD-Fraktion.
- Wir erwarten die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
- Wir erwarten die Ergebnisse der Beratungen der Finanzministerkonferenz, wie von der CDU-Fraktion angekündigt.
- Wir werden die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses am 19. Februar 2026 um 10:00 Uhr aufmerksam verfolgen und daraus unsere Schlussfolgerungen ziehen.
Hinweis: Die Sitzung ist öffentlich, eine Teilnahme ist für jedermann möglich.
Selbstverständlich halten wir Euch über alle weiteren Entwicklungen zeitnah auf dem Laufenden.
Mit kollegialen Grüßen
Olaf Sendel
Landesvorsitzender