05. März 2022

Mitgliederinformation

Amtsangemessenheit der Beamtenalimentation in der A-Besoldung

    Bezüglich der Amtsangemessenheit der Beamtenalimentation in der A-Besoldung wurde bereits im Dezember 2021 Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff (CDU) angeschrieben. In diesem Schreiben heißt es: „… Bereits im Jahr 2015 wurde den Beamten der Polizei unseres Landes mitgeteilt, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Landtag erörtert wird. Konkret ging es damals um die Richteralimentation, d. h. um die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015, in dem entschieden wurde, dass die Grundgehaltssätze der R1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig zu niedrig bemessen waren.

    Im gleichen Zuge wurde auch bekanntgegeben, dass für Anfang 2016 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung in Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erwartet wurde, welches in den anhängigen Verfahren die Kriterien und Berechnungsmaßstäbe wie bei der R1-Besoldung regelt und für den Fall, dass sich daraus ergeben sollte, dass auch in Sachsen-Anhalt die A-Besoldung nicht amtsangemessen ist bzw. war, die Umsetzung auch in Sachsen-Anhalt durch ein Gesetz erfolgen muss, welches für Besoldungsrecht zuständige Ministerium zu erstellen wäre. Darüber hinaus wurde unabhängig vom Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens zugesagt, dass alle Beamtinnen und Beamte, die bisher zum damaligen Zeitpunkt noch keinen Antrag eingereicht haben, so behandelt werden, als hätten sie jetzt einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung gestellt. Ich bitte Sie um Information darüber, wieder aktuelle Sachstand zum Thema ist.“

    Im Ende Januar 2022 erreichte uns ein Antwortschreiben der Staatskanzlei aus Magdeburg. In diesem wurde der Eingang unseres Schreibens bestätigt. Des Weiteren teilt man mit, dass man mit einem Antwortschreiben um etwas Geduld bittet, dazu nächst das für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten zuständige Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt um Stellungnahme gebeten wurde.

    Hier bekommt ihr die Meldung als PDF.

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