06. Juni 2023

Mitgliederinformation:

Meinung zur geplanten Neufassung des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)

    Die Redaktion der Mitteldeutschen Zeitung aus Aschersleben wandte sich bereits Anfang Mai 2023 an die DPolG Sachsen-Anhalt, um nach unserer Meinung zur geplanten Neufassung des § 142 StGB zu fragen.

    Deren Fragen wurden durch unseren Landesvorsitzenden, Olaf Sendel, beantwortet. Inhaltlich gab er dabei folgendes wieder: „... eine neue Ausgestaltung des § 142 StGB ist nach unserer Auffassung dringend erforderlich, da dessen Tatbestand in seiner derzeitigen Form nicht nur unsere Bevölkerung, sondern auch bei unseren Strafverfolgungsorganen zu erheblichen Anwendungsproblemen führen soll.

    In Abgrenzung zu dem vorliegenden Reformvorschlag des Bundesministeriums der Justiz halten wir jedoch folgende Abweichungen für geboten:
    Die Herabstufung der Unfallflucht bei reinen Sachschadensunfällen zur Ordnungswidrigkeit lehnen wir kategorisch ab. Nur so kann die Hemmschwelle für die Tat weiterhin aufrechterhalten werden. Mit einer Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit würde aus unserer Sicht ein völlig falsches Signal an die Bevölkerung gesendet werden. Darüber hinaus würden die mit hohen individuellen sowie volkswirtschaftlichen Schäden verbundene Tathandlung bagatellisiert werden. Daher plädieren wir dafür, dass das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" auch bei reinen Sachschadensunfällen weiterhin einen Straftatbestand erfüllen soll. Wir regen allerdings die Implementierung einer vollständigen Sanktionslosigkeit für all die Fälle an, in denen der Unfallflüchtige innerhalb von 24 Stunden nach einem reinen Sachschadensunfall die zur Schadensregulierung notwendigen Feststellungen veranlasst.

    Hier geht es zum vollständigen Artikel.

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