23. Oktober 2022

Einsatz für die Landespolizei

Fragen der DPolG & die Antworten der Landespolitik

    Seit der letzten Landtagswahl ist nun über ein Jahr vergangen. Grund genug, die Fraktionen des Magdeburger Landtages über Ihre Arbeit zur Inneren Sicherheit und Ordnung, hier speziell zur Landespolizei, zu befragen.

     

    Alle Fraktionen wurden angeschrieben. Deren Antworten wurden hier 1:1 dargestellt.

    Hier die Antwort der FDP-Fraktion

    zur Frage 1:

    Um den Personalaufwuchs bei der Landespolizei in Sachsen-Anhalt fortzusetzen, haben wir, unter Aufrechterhaltung der Qualitätsstandards der Ausbildung, die Ausbildungskapazitäten an der Fachhochschule der Polizei entsprechend angepasst. Bereits im März 2022 konnten 116 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter ernannt werden, die ihr Studium zur Polizeikommissarin bzw. zum Polizeikommissar sowie ihre Ausbildung zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister an der Fachhochschule Polizei in Aschersleben beginnen. Noch in diesem Jahr sollen mindestens 440 neue Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter eingestellt werden und ab dem Jahr 2023 ist geplant, mindestens 550 Einstellungen vorzunehmen. Damit wollen wir das von uns gesetzte Ziel, bis zum Ende der Legislaturperiode 7000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in den Dienst zu stellen, erreichen.

    Wir haben die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit und damit das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eingeführt. Damit können Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte auf freiwilliger Basis weiterhin im Dienst unseres Landes stehen und ihre Erfahrungen und ihr Wissen an die künftigen Generationen weitergeben.

    Damit das Land Sachsen-Anhalt künftig auch im Länderranking als attraktiver Arbeitsstandort wahrgenommen wird, arbeiten wir daran, die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages kontinuierlich umzusetzen. Die Erhöhung der Polizeizulage ist dabei eines unsere vordringlichsten Themen. Als ein erstes Zeichen der Wertschätzung unserer Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte ist es unser Ziel, in den Haushalts 2023 entsprechende Mittel bereitzustellen, um die Polizeizulage um 20 Prozent zum 01. Januar 2023 zu erhöhen.

    Das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) wird zurzeit an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen angepasst und noch in diesem Jahr verabschiedet.

    zur Frage 2:

    Als einen nächsten Schritt planen wir noch in diesem Jahr den Koalitionspartnern ein Konzept vorzustellen, welches ermöglichen soll, effizient gegen die sich häufenden Übergriffe unteranderem auf Polizeivollzugsbeamtinnen- und -beamte vorzugehen. Ziel ist, die Sicherstellung einer schnellen und konsequenten Verfolgung von Straftaten gegen Einsatzkräfte und andere Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Zur Umsetzung dieses Konzeptes haben wir vor, die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft zu verbessern. Wir planen, dass es in jeder Polizeiinspektion und jeder Staatsanwaltschaft einen festen Ansprechpartner zur Verfolgung derartiger Straftaten geben soll.

    Um als moderner und attraktiver öffentlicher Arbeitgeber wahrgenommen zu werden und im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern bestehen zu können, ist es essenziell, eine angemessene Vergütung und Besoldung vorzuhalten. Wir Freien Demokraten haben das Ziel, eine amtsangemessene Beamtenalimentation zu implementieren, damit Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte die Besoldung erhalten, die ihnen für ihre Tätigkeit zusteht. Wir werden neben der aktuellen Anpassung des Besoldungsgesetzes auch in den kommenden Jahren die künftigen Tarifergebnisse zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen.

    Ferner ist es uns ein Anliegen, den Beförderungsstau der letzten Jahre zu stoppen und beförderungsreife Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte entsprechend ihrer Dienstpostentätigkeit zu befördern. Innerhalb der Fraktion prüfen und evaluieren wir die Möglichkeit der Einführung von Regelbeförderungen. Bereits für die Haushaltsverhandlungen 2023 ist die Bereitstellung eines höheren Budgets für die Beförderungen unserer Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte prioritär. Ferner werden wir uns für die Evaluation der Stellenbeschreibungen und der Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten in den Laufbahngruppen einsetzen.

    Wir haben vor, eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildungsstrategie während der gesamten Lebensdienstzeit zu etablieren, damit die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten unseres Landes für jedwede Situation gerüstet sind. Als Anreiz aber ebenso zur Achtung vor der geleisteten Arbeit unserer Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten streben wir die Anerkennung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage noch in dieser Legislaturperiode an.

    Es ist geplant, nicht nur den Polizeivollzugsdienst personell aufzustocken, sondern auch den Bereich der Polizeiverwaltung zu verstärken, um auch hier unser Ziel, binnen fünf Jahren die Zahl der Beschäftigten in der Polizeiverwaltung auf 1.100 anwachsen zu lassen, zu erreichen.

    Zur digitalen Ertüchtigung der Landespolizei planen wir eine Digitalisierungsoffensive. Es ist unser erklärtes Ziel, die Chancen der Digitalisierung für die Landespolizei nutzbar zu machen, um unsere Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten nicht nur von Bürokratie zu entlasten, sondern durch die Implementierung optimierter IT-Strategien und - Prozesse letztendlich eine digitale Erfassung und Bearbeitung sämtlicher Verfahrensabläufe zu ermöglichen.

     

     

    Hier die Antwort der SPD-Fraktion

    zur Frage 1:

    Grundlage für die Arbeit der Regierungsfraktionen wie auch der Landesregierung ist der Koalitionsvertrag, welchen die Landesverbände von CDU, SPD und FDP für die achte Wahlperiode des Landtages bis 2026 ausgehandelt und beschlossen haben.

    Für den Bereich der Landespolizei sind das insbesondere folgende Vorhaben:

    • Bis 2026 sollen 7.000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in der Polizei Sachsen-Anhalt im aktiven Dienst zu sein.
    • Die Ausbildungskapazitäten an der Fachhochschule der Polizei müssen dazu jetzt entsprechend anpasst werden.
    • Um dem in den kommenden Jahren durch die Vielzahl der Pensionierungen eintretenden Verlust an Erfahrungen entgegenzuwirken, wird den betroffenen Beamten das freiwillige Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand angeboten.
    • Der Abbau im Bereich der Polizeiverwaltung soll beendet werden, bis 2026 soll diese wieder auf 1.100 Beschäftigte aufwachsen, wobei Stellen für Sonderaufgaben der Polizei (zum Beispiel Zentrale Beschaffungsstelle für die Landesverwaltung) nicht eingerechnet werden.
    • Die Polizeizulage ab dem 1. Januar 2023 um 20 Prozent erhöht.
    • Angestrebt wird, auf Anregung der DPolG Sachsen-Anhalt, die Einführung einer Regressobergrenze insbesondere für gefahrgeneigte Tätigkeiten im Bereich der Polizei.
    • Verbessert werden soll die Gewährung dienstlichen Rechtsschutzes bei Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten. Dazu gehört auch die Übernahme von Schmerzensgeldforderungen und deren Eintreibung.

    Die für die aktuelle Legislaturperiode vereinbarte Novelle des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) befindet sich bereits in der parlamentarischen Beratung. Sie enthält folgende wesentlichen Änderungen des SOG LSA:

    • Die Befugnis (§ 36c SOG LSA), terroristische Gefährder zur elektronischen Aufenthaltsbestimmung zu verpflichten, eine sogenannte elektronische Fußfessel zu tragen, wird als dauerhafte Befugnisnorm ins Gesetz aufgenommen.
    • Mit der Geschwindigkeitsüberwachung durch Abschnittskontrollen (sog. Section Control) führen wir nach dem Vorbild von Niedersachsen eine neue polizeiliche Befugnis ein.
    • Zudem soll es einen neuen Anlauf für die Einsatzdokumentationstechnik (Bodycam) geben. Nach unserer Auffassung ist dies jedoch nur dann sinnvoll, wenn wirklich geeignete Technik beschafft wird und zum Einsatz kommt und dies mit einer Pre-Recording von 2 Minuten erfolgt.
    • Die Prävention wird als Aufgabe der Polizei in das SOG LSA ausdrücklich aufgenommen.

    Eine ganze Reihe von Investitionen sind in die Ausrüstung der Polizei vorgesehen. Eine dieser Investitionen will ich an dieser Stelle herausstellen. Zur Bekämpfung der schweren Verkehrsunfälle mit LKW und zur Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnung, wonach die Kontrollbehörden über Technik zur Früherkennung per Fernkommunikation verfügen müssen, wird sich die Landespolizei Sachsen-Anhalt bei der Verkehrsüberwachung an der Digitalisierung im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr beteiligen. Durch die Beschaffung von so genannten Sensorik-Fahrzeugen werden effizientere Kontrollmethoden und -techniken zur Verfügung gestellt, um schon während der Fahrt spezifische Kontrollen durchzuführen.

    zur Frage 2:

    Es wird schwer genug, dafür zu sorgen, das im Koalitionsvertrag Vereinbarte auch komplett umzusetzen. Die erste Nagelprobe wird der Landeshaushalt 2023 sein. Dann müssen zum Beispiel die Erhöhung der Polizeizulage umgesetzt und die nötigen Weichenstellungen für den Aufwuchs im Polizeivollzug auf 7.000 Beamtinnen und Beamte und in der Polizeiverwaltung auf 1.100 Beschäftigte vorgenommen werden. Ich habe die dringende Erwartung an die politische Leitung des Innenministeriums, dass diese bei der Erstellung des Regierungsentwurfs zum Landeshaushalts 2023 mit voller Kraft für die Aufnahme der Vorhaben in den Entwurf kämpft.  Auch um die konkrete Ausgestaltung der Regressobergrenze oder die Verbesserung des dienstlichen Rechtsschutzes wird es ein zähes Ringen geben, das einige Kraft abverlangen wird.

    Leider enthält der Koalitionsvertrag keine konkreten Aussagen zu Investitionen in die Liegenschaften der Landespolizei. Die Fortführung der Maßnahme in der Magdeburger Sternstraße und der in Aussicht gestellte Neubau des Landeskriminalamtes werden hunderte Millionen Euro binden. Beides darf nicht dazu führen, dass die begonnenen Investitionen an den Liegenschaften in Haldensleben und Weißenfels nicht fortgeführt werden. Hierauf wird unser besonderes Augenmerk liegen.

     

     

    Hier die Antwort der AfD-Fraktion

    Der AfD Landtagsfraktion liegt die innere Sicherheit der Bürger und die des Landes Sachsen-Anhalt sehr am Herzen. Deshalb soll der Rechtsstaat stark und die Durchsetzung des Rechts für die Bürger sicher sein. Hierzu ist eine wirkliche polizeiliche Präsenz Voraussetzung, damit die Bürger in Freiheit leben können. Bandenkriminalität oder rechtsfreie Räume darf es nicht geben.

    In der aktuellen Legislaturperiode hat unsere Fraktion eine Vielzahl von Kleinen Anfragen und auch Selbstbefassungsanträgen an die Landesregierung gestellt, um zu wissen, was widerfährt den Polizeibeamten bei Ihren Einsätzen, wie sind sie ausgerüstet und welche Möglichkeiten ergeben sich beim Einsatz von neuen technischen Möglichkeiten. Wir setzten uns für die Ausstattung der Beamten mit Bodycams ein. Wir fragten, welche Folgen haben Polizeibeamte zu ertragen, wenn Einsätze, wie im Losser Forst, durchgeführt werden. Wir wollten wissen, wie wird seitens der Landespolizei gegen die Schleuserkriminalität vorgegangen und wie entwickelt sich die Kriminalität im Lande. Insbesondere die Clan-Kriminalität war von unserem Interesse oder auch die Paralleljustiz, die in solchem Milieu blüht.

    Wir wollten aber auch wissen, wie Polizeibeamte bei Demonstrationen gegen die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung im Zusammenhang mit den verhängten Coronamaßnahmen gegen die Demonstranten vorgingen, um zu sehen, welchen Vorgaben die Polizeivollzugsbeamten aus dem Innenministerium ausgesetzt sind.

    Um uns ein konkretes Bild darüber zu machen, wie sich die Ausbildung der Polizeibeamten gestaltet, besuchten wir die Fachhochschule der Polizei in Aschersleben im April 2022. Eine Reihe von Anfragen betrafen die Personalsituation und -entwicklung. Hierbei haben wir die Problematik bei der Dienstpostenbesetzung im Bereich der Landespolizei erstmals für jedermann sichtbar gemacht. Die Erkenntnisse aus diesen Anfragen wurden durch Pressemitteilungen kritisch kommentiert und auch von dort aufgenommen.

    Zur konkreten Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Landespolizei ist eine Kriminalstatistik ohne politische Vorgaben als möglichst getreues Abbild der Realität zu erstellen und durch eine Dunkelfeldstudie zu ergänzen, um die Arbeit der Polizeikräfte zu optimieren.

    Wir unterstützen die Landesregierung bei der beabsichtigten Änderung des Beamtenrechts und des SOG, sofern diese Änderungen im Interesse der inneren Sicherheit und der Beamtenschaft stehen. Soweit wir dabei Verbesserungsbedarf erkannten, brachten wir entsprechende Änderungsanträge ein. Als konkretes Ziel verfolgen wir den Aufbau einer guten Polizeistruktur. Die bisherigen Polizeireformen haben zu einem deutlichen Personalabbau geführt. Dies führte in allen Bereichen zu unzumutbaren und unverantwortlichen Mangelsituationen. Der Aufbau von Polizeikräften ist daher unser oberstes politisches Ziel. Deshalb sind die Stellenpläne im erforderlichen Maß aufzustocken und die Ausrüstung auf den modernsten Stand zu bringen. Vor allem im IT-Bereich sollten in Bund und Ländern einheitliche Standards gelten. Die innere Sicherheit in Deutschland nimmt immer mehr ab. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Vor dem Hintergrund der steigenden Brutalität jugendlicher Krimineller und der gravierenden Problematik jugendlicher Intensivtäter halten wir es für wichtig und zweckmäßig, auf volljährige Täter das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden und das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken. Wir sind dafür, das Anordnen der Untersuchungshaft schon dann möglich zu machen, wenn der dringende Tatverdacht eines Verbrechens im Sinne des § 12 Abs. 1 StGB besteht. Die Strafjustiz hat derzeit mit einer Strafprozessordnung zu arbeiten, die noch aus dem 19. Jahrhundert stammt. Sie ist personell zu stärken, die Verfahren sind durch geeignete Verfahrensmaßnahmen zu beschleunigen, doch dabei sind selbstverständlich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein faires Verfahren zu wahren. Die Möglichkeiten des Strafbefehlsverfahrens sind ebenso wie die des beschleunigten Strafverfahrens zu verbessern. Das Rechtsmittelsystem ist so zu gestalten, dass zügigere Entscheidungen möglich werden, indem insbesondere Urteilsaufhebungen und Zurückweisungen zur Neuverhandlung abgeschafft werden. Die AfD will die Einflussnahme der politischen Parteien auf das Ernennen von Richtern und Staatsanwälten beenden und für die Zukunft ausschließen. Auch wollen wir die Praxis ändern, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden und im Einzelfall dem Justizminister berichtspflichtig ist.

    Die Unabhängigkeit der dritten Gewalt muss durch eine Selbstverwaltung der Justiz ausgebaut werden, wie es in vielen anderen europäischen Ländern bereits üblich ist. Wir unterstützen daher den Modellvorschlag des Deutschen Richterbundes, einen Justizwahlausschuss und einen Justizverwaltungsrat einzurichten. Insbesondere die Verfassungsgerichte und Rechnungshöfe sind vor parteipolitischer Einwirkung zu schützen. Die Alternative für Deutschland betrachtet den bloßen Schutz der europäischen Außengrenzen als unzureichend und fordert den Aufbau eines flächendeckenden deutschen Grenzschutzes unter dem Dach der Bundespolizei. An Deutschlands Außengrenzen sollen wieder betriebsbereite Grenzübergangsstellen bereitstehen, die je nach Gefährdungslage jederzeit in Betrieb genommen werden können. Zum Schutz der grünen Grenze sollen nach österreichischem Vorbild Bundeswehrangehörige herangezogen werden können, sowie gegebenenfalls Schutzzäune oder ähnliche Barrieren errichtet werden.

     

     

    Hier die Antwort der CDU-Fraktion

    zur Frage 1:

    Die Innere Sicherheit und Ordnung, zu der die Arbeit der Landespolizei gehört, ist und bleibt ein Schwerpunktthema der politischen Arbeit der CDU-Landtagsfraktion.

    Im Februar 2022 hat der Landtag auf Initiative der CDU-Fraktion einen „Gesetzentwurf zur Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung in der Pandemie für das Jahr 2022“ verabschiedet. Dies ermöglicht es, Personalräten, für den Fall einer Naturkatastrophe, epidemischen oder pandemischen Lagen oder sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen, mittels Umlaufverfahren oder in einer Video- oder Telefonschaltkonferenz, Beschlüsse zu fassen.

    Als Teil des Landtages und damit als Landesgesetzgeber setzen wir uns stetig dafür ein, dass die rechtlichen Grundlagen für die Aufgabenerfüllung der Polizei Sachsen-Anhalts optimiert werden. Anfang des Jahres 2022 ist eine Anpassung des Gesetzes für Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) an das Telekommunikationsgesetz des Bundes (TKG) erfolgt.

    Die Weiterentwicklung des SOG LSA ist ein zentraler Punkt der Arbeit in der aktuellen Legislaturperiode. Die aktuellen Änderungen sind im Juni 2022 durch die Landesregierung in den Landtag eingebracht worden. Wesentliche Inhalte sind die elektronische Fußfessel als dauerhafte Befugnisnorm, die Einführung der Section Control (Verkehrsabschnittskontrollen), der Einsatz von Bodycams und die Aufnahme der Prävention. Die vollständige Umsetzung der Maßnahmen ist für Dezember 2022 vorgesehen. Bei den Beratungen in den Fachausschüssen setzen wir uns für praxis- und sachgerechte Lösungen ein.

    Die CDU-Fraktion macht sich dafür stark, dass das bisherige Angebot der psychosozialen Notfallseelsorge für die Polizei im Land Sachsen-Anhalt überarbeitet und verbessert wird. Dafür soll es zum Beispiel einen jüdischen Polizeiseelsorger sowie einen psychologischen Dienst in der Landespolizei geben. Im November 2021 war zu diesem Thema die Landespolizeipfarrerin und Verantwortliche für die Notfallseelsorge in Sachsen-Anhalt, Frau Ilse, zu Gast in der Arbeitsgruppe für Inneres und Sport. Geplant ist zudem ein gemeinsamer Austausch zwischen den Arbeitsgruppen Inneres und Sport, Recht, Verfassung und Verbraucherschutz sowie Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

    zur Frage 2:

    Die Digitalisierungsoffensive der Polizei ist zentrales Thema für uns als CDU-Fraktion. Wir setzen uns dafür ein, dass die vom Ministerium für Inneres und Sport bis Dezember 2023 geplante vollständige Umsetzung der Digitalisierungsoffensive bei der Polizei umgesetzt werden kann. Die Digitalisierungsoffensive umfasst Smartphone-Ausstattung, ein neues Vorgangsbearbeitungssystem @rtus ST, die Ausweitung und Verbesserung von Videoschaltkonferenzmöglichkeiten und die Digitalisierung der Aus- und Fortbildung.

    Unser Anliegen ist es, dass durch die digitale Ausstattung eine Arbeitsortflexibilisierung, Präsenzerhöhung und die Verbesserung für Ermittlungsansätze und der Eigensicherung erreicht werden. Ein besonderes Augenmerk liegt beispielsweise auf der personellen und materiellen Ausstattung des Cybercrime Competence Center (4C) im Landeskriminalamt.

    Um die persönliche Entwicklung und das Einkommen unserer Landesbediensteten zu verbessern, werden wir uns auch weiterhin für individuelle Aufstiegsmöglichkeiten, Beförderungen, Zulagen-, Tarif- und Besoldungsanpassungen einsetzen.

    Eine klare Absage erhält dagegen die Einführung eines sogenannten externen Beauftragten mit eigenen Ermittlungskompetenzen. Aus unserer Sicht hat sich die Beschwerdestelle im Ministerium für Inneres und Sport bewährt.

    Die Einstellungsoffensive bei der Polizei durch eine stetige Personalwerbung und -gewinnung wird auch in diesem und den nächsten Jahren fortgesetzt. Erklärtes Ziel ist eine Personalstärke von 7.000 Beamten bis zum Ende der Wahlperiode. Damit wollen wir eine planbare Personalausstattung erlangen und die belastungs- und flächenorientierte Polizeipräsenz erhöhen.

    Mit den landesweiten Sportschulen und der gezielten Förderung von Spitzensportlern in der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt wollen wir es Talenten ermöglichen, eine sportliche Karriere anzustreben.

     

     

    Hier die Antwort der Fraktion Die Linke.

    zur Frage 1:

    Die Fraktion DIE LINKE hat sich seit jeher für eine ausreichende Personalausstattung der Polizei in Sachsen-Anhalt, für die Durchsetzung eines gerechten Beförderungssystems, für die Schaffung guter Arbeitsbedingungen, für die Gewährleistung einer soliden Aus- und Weiterbildung sowie für den Ausbau von polizeilichen Strukturen, welche die öffentliche Sicherheit gewährleisten, eingesetzt. Diese Vorhaben werden wir auch in der aktuellen Legislaturperiode parlamentarisch begleiten und fortsetzen.

    Wir haben im ersten Jahr der achten Wahlperiode für den Bereich der Polizei u. a. folgende Kleine Anfragen an die Landesregierung zur schriftlichen Beantwortung gestellt: „Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Arbeitsfähigkeit der Polizei in Sachsen-Anhalt“ (8/796), „Forschungsanfragen zur Polizei in Sachsen-Anhalt“ (8/1168), „Gesundheitsmanagement bei der Polizei Sachsen‐Anhalt“ (8/1291), „Beschäftigung von schwerbehinderten und Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen in der Polizei des Landes Sachsen‐Anhalt“ (8/1292) sowie „Vergabepraxis von öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Inneres und Sport - Landespolizei“ (KA 8/785). In Auswertung der Antworten der Landesregierung werden wir prüfen, ob und mit welchen Vorhaben die Fraktion DIE LINKE im Interesse der Polizist*innen sowie der öffentlichen Sicherheit der Bürger*innen des Landes entsprechend parlamentarisch initiativ wird.

    Der Verfassungsgrundsatz der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse hat für die Fraktion DIE LINKE in ihrem politischen Agieren stets oberste Priorität. Deshalb haben wir eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung und Übernahme des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes aus dem Jahr 2021 auf die Beamt*innen des Landes Sachsen-Anhalt stets gefordert und ein entsprechendes Gesetzesvorhaben unterstützt und diesem zugestimmt.

    Ferner haben wir das Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfänger*innen eingefordert und befürwortet. Mit dieser Regelung erhielten alle aktiven Bediensteten eine versorgungsabgabenfreie Einmalzahlung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die COVID-19-Pandemie.

    Die Bedeutung des Themas der öffentlichen Sicherheit - insbesondere auch im Kontext mit der Polizei des Landes - muss sich natürlich bei den jeweiligen Haushaltsberatungen sowie Haushaltsbeschlüssen widerspiegeln. Denn ohne eine entsprechende finanzielle Untersetzung würden die Forderungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und der Landespolizei reine Absichtsbekundungen bleiben.

    So haben wir uns bei den bisherigen Haushaltsberatungen der aktuellen Legislaturperiode für eine ausreichend personelle wie auch notwendige sächliche und damit finanzielle Ausstattung der Polizei eingesetzt.

    Wer Sicherheit will, muss auch eine kritische Überprüfung polizeilichen Handelns garantieren. Laut dem Zweiten Lagebericht „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden", den das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Verfassungsschutz am 13. Mai 2022 vorgestellt haben, sind bei der Polizei in Sachsen-Anhalt zwischen den Jahren 2018 und 2021 insgesamt 17 bestätigte Fälle oder Verdachtsfälle von Rechtsextremisten ausgemacht worden. Hinzu kommen acht weitere Prüffälle. Sachsen-Anhalt verzeichnet damit die zweithöchste Quote im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE (Selbstbefassungsantrag) wird sich der Ausschuss für Inneres und Sport mit dieser Thematik befassen.

    zur Frage 2:

    Sachsen-Anhalt benötigt motivierte und bürgernah agierende Polizist*innen, die flächendeckend präsent und einsatzbereit sind und den Anforderungen der Digitalisierung offen gegenüberstehen. Deshalb wird sich die Fraktion DIE LINKE auch weiterhin für eine gute personelle Ausstattung der Polizei einsetzen. Wir unterstützen eine Vielzahl von mindestens 7.000 Polizist*innen für Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2026, dabei muss zudem der Bereich der Polizeiverwaltung gestärkt werden.

    Wir verfolgen eine vorausschauende polizeiliche Personalplanung durch hinreichende Neueinstellungen, die verlässlich für die Lebensplanung der Beamten*innen ist, was die Reduzierung von Mehrarbeit und Überstunden, gute Bezahlung und ein wirksames Gesundheitsmanagement einschließt.

    Marode polizeiliche Gebäude müssen schnellstens saniert werden, um die örtliche Unterbringungssituation und die Arbeitsbedingungen der Polizist*innen zu verbessern.

    Das wiederum erfordert, dass die polizeiliche Aus- und Fortbildung in hoher Qualität und mit ausreichend personellen, räumlichen und sächlichen Kapazitäten sichergestellt wird. Um diskriminierende polizeiliche Maßnahmen zu verhindern, müssen Polizist*innen bereits während der Ausbildung entsprechend sensibilisiert und Fortbildungen zu interkultureller Kompetenz verbindlich werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Ausbildung für den Kriminalpolizeidienst über einen eigenständigen Studiengang „Kriminalistik“ qualifiziert wird.

    Da seit vielen Jahren Polizeibeamt*innen in Sachsen-Anhalt vergeblich auf ihre Beförderung warten, obwohl sie beförderungsfähig sind, verfolgen wir auch künftig das Ziel, diesen Beförderungsstau unverzüglich abzuarbeiten. Übertragene Dienstposten müssen bei erfolgreich absolvierter Probezeit auch entsprechend bezahlt und zeitnah befördert werden. Hierzu bedarf es eines langfristigen, jährlich fortzuschreibenden, verlässlichen Beförderungskonzeptes sowie eines Budgets zur Finanzierung, welches für alle beförderungsreifen Polizeibeamt*innen auskömmlich ist.

    Auch in Sachsen-Anhalt ist die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, die den besonderen Belastungen des Polizeivollzugsdienstes angemessen ist, wieder einzuführen. Wir verfolgen das Ziel, dass die Polizeizulage angehoben sowie dynamisch und ruhegehaltsfähig ausgestaltet wird. Zudem werden wir uns dafür einsetzen, dass die Anrechnung der Polizeizulage auf die Wechselschichtzulage abgeschafft und somit wieder in voller Höhe ausgezahlt wird.

    Polizeiliches Handeln ist hoheitliches Handeln, welches sich nur durch die Bindung an Recht und Gesetz legitimiert und deshalb auch besonderer Kontrolle unterliegen muss. Wer Sicherheit will, muss auch eine kritische Überprüfung polizeilichen Handelns garantieren. Die bereits eingeführte Kennzeichnungspflicht von uniformierten Polizeibeamt*innen wollen wir beibehalten. Wir befürworten zudem die Einrichtung einer unabhängigen Anlauf- und Beschwerdestelle sowohl für Betroffene als auch für Angehörige der Polizei zur Untersuchung polizeilichen Fehlverhaltens - faktisch losgelöst und unabhängig vom Ministerium für Inneres und Sport.

    Etwaige Strukturen, die zu diskriminierendem Handeln der Sicherheitsbehörden führen, müssen abgebaut werden. Racial Profiling bei der Polizei muss unterbunden werden. Wir werden uns für die Erarbeitung einer umfassenden wissenschaftlichen Studie zu Racial Profiling einsetzen, um auf deren Grundlage strukturellen Rassismus in der Polizei zu erkennen und abzustellen.

     

     

    Hier die Antwort der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

    zur Frage 1:

    Als bündnisgrüne Fraktion setzen wir uns für eine moderne Polizei ein, die bürgernah, grundrechtsschonend, evidenzbasiert und transparent arbeitet. Wir tragen die in der letzten Legislatur eingeleitete Einstellungsoffensive auch in dieser Legislatur weiter und stehen dafür ein, dass mittelfristig 7000 Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt bei der Polizei Dienst tun. Die Polizeiverwaltung muss entsprechend ebenso personell gestärkt werden.

    In der 8. Wahlperiode hat die bündnisgrüne Fraktion bislang zwei selbstständige Anträge zur Polizei in den Landtag eingebracht.

    Im Antrag mit dem Titel „eine Fahrradstaffel für die Polizei Sachsen-Anhalts“ haben wir die Einführung von Fahrradstaffeln bei den Polizeirevieren Halle und Magdeburg als Modellprojekt gefordert. Der Landtag hat für die Überweisung in den Innenausschuss gestimmt. Dort wird am 21.09.2022 ein Fachgespräch zum Thema stattfinden. Die Polizei erscheint den Bürger*innen auf dem Fahrrad nahbarer und kann so einfacher und auf Augenhöhe mit dem Bürger*innen in Kontakt treten. Die Polizei kann mit dem Einsatzmittel Fahrrad auch leichter die Perspektiven der vulnerablen Verkehrsteilnehmer*innen wie Fußgänger*innen und Fahrradfahrenden wahrnehmen und für typische Gefahren sensibilisiert werden. Hierin liegt ein möglicher Imagegewinn. Das Fahrrad hat im Einsatz ergänzend zum Funkstreifenwagen Vorteile wie Flexibilität und Agilität im städtischen Raum und stellt daher auch über die Verkehrskontrolle hinaus in anderen Einsatzgebieten einen Zugewinn dar.

    Mit „Hasskriminalität effektiv verfolgen. Auch im Netz!“ haben wir einen umfangreichen Antrag gestellt, indem wir einen breiten Ansatz für die effektivere Bekämpfung der vorurteilsgeleiteten Kriminalität in der analogen wie der digitalen Welt fordern. Dabei sollen sowohl die Landesregierung, die Strafverfolgungsbehörden, die Justiz und die zivilgesellschaftlichen Akteure einbezogen werden. Für die Polizei fordern wir darin bessere Ausstattung und Ausbildung, strukturelle Anpassungen, mehr Koordination unter den Bundesländern und zwischen den Behörden und die Ausweitung der Internetstreifen. Der Antrag wird im Herbst sowohl im Innen- als auch im Rechtsausschuss beraten. Wir verfügen über genug Befugnisse und Maßnahmen zur effizienten Kriminalitätsbekämpfung im Internet. Mangelhaft ist die strategische und strukturelle Aufstellung sowie die notwendige Sensibilisierung.

    Bisher haben wir auch wieder einige Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt. So fanden wir mit der Kleinen Anfrage „Schwerpunktkontrollen anlässlich des Aktionstages „#MenschaufmRad – Sicher durch den Verkehr“ am 27. April 2022“ heraus, dass beim Schwerpunkttag #MenschaufmRad anders als der Name der Aktion vermuten lassen könnte, weniger die Sicherheit der Fahrradfahrenden, als vielmehr ihre Verkehrsverstöße im Blick der Polizei standen.

    Im Rahmen des Jubiläums der Polizeikennzeichnung fragten wir mit der Kleinen Anfrage „Polizeikennzeichnung in Sachsen-Anhalt“ die ersten Erfahrungen zu der Kennzeichnungspflicht ab. In einer Kleinen Anfrage „Geplante Anschaffung weiterer Boote zur Erfüllung von Aufgaben bei der Wasserschutzpolizei“ fragten wir den Zustand der im letzten Jahr beschafften Wasserschutzpolizeiboote ab und konnten herausfinden, dass diese unter erheblichen Mängeln leiden und nicht der Ausschreibung entsprachen. Für zukünftige Beschaffungen braucht es hier Verbesserungen.

    zur Frage 2:

    Für die kommenden Jahre planen wir ein umfangreiches Programm für die Polizei. Am 19. September 2022 wird unser 2. Grüner Polizeikongress in Sachsen-Anhalt stattfinden. Hier kommen wir mit Polizist*innen, Wissenschaftler*innen und Zivilgesellschaften über die aktuellen Herausforderungen der Polizei in Sachsen-Anhalt ins Gespräch und suchen gemeinsam nach Lösungen und nehmen Forderungen an die Politik auf. So sprechen wir über das wichtige Zukunftsthema Polizeiarbeit in der Mobilitätswende, welches in der Polizeiwissenschaft bisher kaum beleuchtet wurde. Sicher ist aber, durch eine veränderte Mobilität, wird sich auch die Polizeiarbeit auf den Straßen in Sachsen-Anhalt verändern.

    Weiterhin wird es um die Herausforderungen gehen, welche das Phänomen Hasskriminalität im Kriminalitätsraum Internet an die Polizeien stellt. Aus der Diskussion versuchen wir Ansatzpunkte herauszuarbeiten, welche die Sensibilisierung der Polizei erhöhen könnten und die Polizeiarbeit in Sachsen-Anhalt effektiver gestaltet.

    Auch die personelle Situation der Polizei wird ein Thema sein. Aus der Einstellungsoffensive bei der Polizei in Sachsen-Anhalt erwachsen neue Aufgaben. Eine junge Generation an Polizist*innen birgt die Chance die Polizei im Sinne ihres neuen Leitbilds zu modernisieren. Dabei kommt eine interdisziplinäre Ausbildung bei der Polizei ebenso wie richtige Fortbildungsmaßnahmen eine hohe Bedeutung zu. Auf der anderen Seite ist auch der Wissenstransfer von älteren Kolleg*innen sicherzustellen und zu moderieren.

    Beim vierten Thema zielen wir auf die Einführung einer unabhängigen Polizeibeauftragten-Stelle. Gravierendes Fehlverhalten von Wenigen, gepaart mit mangelnder Aufklärung, bedeuten einen enormen Vertrauensverlust der Polizei bei der Bevölkerung. Zudem genießt die Polizei aufgrund ihrer weitreichenden Befugnisse einen besonderen Status, der in einer Demokratie und einem Rechtsstaat erhöhte Transparenz und Kontrolle erfordert. Diese Stelle ist daher zunächst ein zentrales Instrument, um das Vertrauen in die Polizei zu stärken. Sie dient aber auch der Etablierung einer offenen Fehlerkultur innerhalb der Polizei.

    Mit weiteren parlamentarischen Initiativen zur Verbesserung der Arbeit der Polizei Sachsen-Anhalt wollen wir bestehende Defizite bei der personellen und sächlichen Ausstattung in den Blick nehmen. Dazu gehört eine konsequente Verbesserung der personellen Ausstattung, neue Wege bei der Nachwuchsgewinnung für die Polizei und eine nachhaltige Lösung des Beförderungsstaus bei der Landespolizei aber auch Verbesserungen in der Polizeiverwaltung. So setzen wir uns zur Arbeitserleichterung für ein Jahresbudget auf Ebene der Polizeireviere ein.

    Als bündnisgrüne Fraktion sind wir überzeugt: Gute Polizeiarbeit braucht den beständigen Dialog zwischen Polizei und Politik. Unser innenpolitischer Sprecher Sebastian Striegel wird deshalb weiter das Gespräch mit Ihnen und anderen Vertreter*innen der Beamtinnen und Beamten suchen.

    Hier gibt es den gesamten Artikel als PM zum Download im PDF.

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