09. Dezember 2022

Gedanken zur Pflegereform:

Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Familien!?

Hohe Inflationsraten und steigende Energiekosten beherrschen gegenwärtig die Schlagzeilen der einschlägigen Medienlandschaft. Dabei dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass die Pflege immer teurer wird. Neben den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung müssen heute in den Pflegeeinrichtungen durchschnittlich 2.184 € als Eigenanteil bezahlt werden. Vor nicht einmal vier Jahren waren es noch 1.772 €.

Mit der ab Januar 2022 geltenden Pflegereform hat der Gesetzgeber versucht, einerseits den Beruf einer Pflegefachkraft attraktiver zu gestalten und andererseits der Pflegekostenentwicklung entgegen zu wirken.

Hier ein Überblick:

  • Die Pflegenden sollen durch Leistungserhöhungen in der häuslichen Pflege und der Kurzzeitpflege entlastet werden
  • Hilfs- und Pflegehilfsmittel können jetzt durch Pflegefachkräfte verordnet werden und wurden zusätzlich in die Lage versetzt, Entscheidungen in der häuslichen Pflege selbstständig zu treffen
  • Ab dem 01.09.2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen, die Tariflöhne oder analog tarifähnlich bezahlen. Gleichzeitig wird versucht, rund 20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte in der stationären Pflege einzurichten
  • Ab dem Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil einer Einrichtung (EEE)

Dieser beträgt: bis zum 12. Monat 5 %

ab dem 13. Monat 25 %

ab dem 25. Monat 45 %

ab dem 37. Monat 70%

Ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – die sogenannten „Hotelkosten“ - ist dabei nicht vorgesehen. Diese müssen weiterhin durch die Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden.Grundsätzlich sollte berücksichtigt werden, dass ein Pflegefall durchschnittlich sieben Jahre dauert und Kosten von über 100.000 € entstehen. Der verbleibende Eigenanteil für die Pflege kommt noch hinzu. Nachfolgend ein Beispiel was vollstationär untergebrachte Pflegebedürftige ohne Zuschuss zum EEE durchschnittlich in 2022 selbst bezahlen müssen:

  • Investitionskosten 447 €
  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) 943 €
  • Unterkunft und Verpflegung 794 €
  • Insgesamt im Bundesdurchschnitt 2.184 €

Es ist offensichtlich, dass durch die Verakademisierung im Pflegebereich die Kosten weiter steigen werden, da nur so der Beruf der Pflegefachkräfte attraktiver gestaltet werden kann.In diesem Zusammenhang sollte daran gedacht werden, dass Pflegebedürftigkeit keine Frage des Alters ist. Ein Unfall oder eine folgenreiche Erkrankung kann jeden treffen. Ab dem 18. Lebensjahr ist man geschäftlich für sich allein verantwortlich. Ein Pflegebedürftiger dürfte kaum in der Lage sein, sämtliche umfangreiche Entscheidungen, die mit der Pflege im Zusammenhang stehen, selbstständig zu treffen. Somit kommt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung ab dem 18. Lebensjahr und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, eine besondere Bedeutung zu.

Wir empfehlen hierfür die kostenpflichtigen Broschüren des dbb, „Erbrecht“, Dokumentenordner „Für den Notfall“, „Pflege“. Weiterhin gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz kostenfreie, immer aktuelle und zum downloaden Broschüren und Formulare. Der Weg… BMJ… Publikationen… „Betreuungsrecht“ mit Formularen, „Patientenverfügung“, „Patientenrechte“, „Erben und Vererben“ und „Das Erbrecht“. Wichtige Formulare sind, „Patientenverfügung 2022“, „Vorsorgevollmacht 2022“, „Pflegevollmacht“ und „Depotvollmacht“.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die angebotenen Seminare der dbb akademie, der DPolG Seniorenvertretung und auf das für März 2023 geplante Landesseminar der DPolG Seniorenvertretung hin. Diese Seminare sind teilweise schon wie folgt terminiert.

  • DPolG Seminar „Versorgungs- und Rentenpolitik“ vom 11.-13.09.2023 in Fulda
  • DPolG Seminar „Seniorenpolitik“ vom 22.-24.11.2023 in Fulda

Wir bedanken uns bei der DPolG NRW für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit.

Euer Dirk Kost, Landesseniorenbeauftragter

 

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