21. März 2021

Offener Brief an den Minister für Inneres und Sport:

Beförderungsstau innerhalb der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt

    Wie aus einer Beantwortung der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt hervorgeht, kann der Beförderungsstau innerhalb der Landespolizei auch deswegen nicht abgebaut wer-den, da „... der weiterhin gültige Kabinettsbeschluss vom 12. Dezember 1995 anzuwenden“ ist. Demnach dürfen „Beförderungen nicht innerhalb von Zeitintervallen von weniger als zwei Jahren erfolgen“.

    Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung, Drucksache 7/7443 vom 12.03.2021

    Diese Aussage ist Interessant und bedenklich zugleich. Das kann für uns als Gewerkschaft nichts anderes bedeuten, als dass man Arbeitsleistungen gern entgegen nimmt, die Bezahlung danach aber auf sich warten lässt! So fragt man sich, ob es Politiker oder Minister in der Landesregierung gibt, die weniger Geld bekommen, als es deren Dienstposten vorsieht, so Olaf Sendel der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) aus Sachsen-Anhalt.

    Wir weisen eindringlich darauf hin, dass sofortige Beförderungen von Polizisten nicht zwangsläufig erforderlich sind. Die Gewährung einer zeitlich befristeten Ausgleichszahlung mit anschließender Beförderung könnte auch eine Problemlösung sein. Diese Möglichkeit gab es bereits, wurde jedoch durch die Landesregierung  nach erfolgreichen Klagen betroffener Mitarbeiter abgeschafft.

    Unsere Forderung an die verantwortlichen der Landespolitik: Tragen Sie dafür Sorge, dass der Beförderungsstau noch vor der Landtagswahl aufgelöst wird. Wir bitten die Fraktionen im Landtag einen entsprechenden Antrag einzureichen! Das erforderliche Geld könnte von den zurückgegebenen Geldern (ca. 138 Mio. Euro) der für das Jahr 2020 veranschlagten Personalkosten der Landesverwaltung genommen werden.

    Hier gelangt man zum Offenen Brief.

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