31. Januar 2023

Mitgliederinformation:

Beförderungsbudget 2023 in der Polizeiverwaltung

    Hier: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 – HG2023)

     

    Quelle: Antwort des Finanzministers vom 17.01.2023 zur Drs. 8/1825

    Wie hoch war das Beförderungsbudget für die Landesverwaltung im Haushaltsjahr 2022?

    Der Landesverwaltung wurde in 2022 ein Budget i. H. v. 5 Mio. EUR zur Vornahme von Höhergruppierungen und Beförderungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden mit der Beschlussfassung der Landesregierung zum Beförderungskonzept 2022 nicht in Anspruch genommene Beförderungsmittel aus dem Jahr 2021 i. H. v. ca. 1,1 Mio. EUR nach 2022 übertragen. Mithin standen den Ressorts im Jahr 2022 ca. 6,1 Mio. EUR für Höhergruppierungen und Beförderungen zur Verfügung.

    In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel aus dem Beförderungsbudget 2022 nicht verausgabt? Bitte nach Ressorts und Landespolizei aufschlüsseln.

    Die Endabrechnungen der Ressorts liegen meinem Hause noch nicht vor. Daher können derzeit zu möglichen Restmitteln aus 2022 keine Aussagen getroffen werden.

    Ist es beabsichtigt, die nicht verausgabten Haushaltsmittel aus dem Beförderungsbudget 2022 in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen?

    Im Haushaltsplanentwurf (HPE) 2023 wurde eine mögliche Übertragung nicht in Anspruch genommener Beförderungsmittel aus 2022 nach 2023 berücksichtigt. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Haushaltsgesetzgeber ist beabsichtigt, eine Restmittelübertragung im Rahmen der Beschlussfassung zum Beförderungskonzept der Landesregierung 2023 vorzunehmen.

    Wie hoch ist das veranschlagte Beförderungsbudget für das 2023 für die Landesverwaltung?

    Im HPE 2023 ist für Höhergruppierungen und Beförderungen in der Landesverwaltung, wie in den Vorjahren, ein rechnerisches Budget i. H. v. 5 Mio. EUR vorgesehen.

    Ist im Jahr 2023 eine Anpassung/Änderung der Pauschalbeträge beabsichtigt? Wenn ja, wird um eine entsprechende Erläuterung gebeten.

    Die für Höhergruppierungen und Beförderungen ausgebrachten Pauschalbeträge errechnen sich aus den Tabellenentgelten des jeweiligen Jahres. Nach den Tarif- und Besoldungserhöhungen zum 01.12.2022 ist daher damit zu rechnen, das die Pauschalbeträge 2023 gegenüber jenen aus 2022 in Einzelfällen leicht ansteigen.

    Hier gibt es die Meldung als PDF.

     

    Unsere Partner

    Dpolg stiftung
    Dpolg service
    Dpolg markt select
    Dpol service
    Huk
    Bbbank
    Debeka
    Roland
    Dbv
    Nuernberger
    Cop2cop
    Vorteilswelt
    Vorsorgewerk
    Fitx