Besoldung:
Anpassung um 2,35 Prozent
Zum 1. Januar 2018 wurde die Besoldung in Sachsen-Anhalt angepasst.
Der Finanzausschuss des Landtages hatte am 18. Oktober 2017 dem Vorschlag von Finanzminister André Schröder zugestimmt, im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Artikelgesetzes auch die Grundgehälter um 2,35 Prozent und die Anwärtergrundbeträge um 35 Euro zum 1. Januar 2018 anzuheben.
Mit der Änderung des Grundgesetzes im Bereich der Gesetzgebungskompetenz ab 1. September 2006 treffen Bund und Länder die Regelungen zur Besoldung und Versorgung ihrer Beamtinnen und Beamten unter Beachtung der in Art. 33 Grundgesetz festgelegten Grundsätze durch Gesetz jeweils eigenständig. Diese Gesetzgebungskompetenz nehmen alle Länder in Anspruch. Im Rahmen der Besoldungsanpassungen führte dies seit 2007 zu einer merklichen Auseinanderentwicklung, was die Höhe und/oder die Zeitpunkte der Anpassungen der Besoldung betrifft. Aktuell erfolgten zum 1. Januar 2018 Besoldungsanpassungen neben Sachsen-Anhalt in den Ländern Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.